Künftige Nutzung von Gebäude und Grundstück des 15. Polizeireviers
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Wickenweg — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Poller auf Höhe Wickenweg 9004.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung einer Kiss-and-goZone und häufigere Parkkontrollen31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Rückkehr der Altglascontainer in den Wickenweg31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2016, ST 1464
Betreff: Künftige Nutzung von Gebäude und Grundstück des 15. Polizeireviers Das Grundstück Wickenweg 92 wurde an die Frankfurter Aufbau AG (FAAG) im Erbbaurecht vergeben. Das Erbbaurecht ist bis zum 30.06.2057 bestellt. Das Land Hessen hat das Gebäude von der FAAG angemietet. Zurzeit liegt der Erbbauberechtigten noch keine Kündigung für das Gebäude vor. Die FAAG hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sie aufgrund der Presseberichte über den Umzug des 15. Polizeireviers Gespräche mit einer Vertreterin der "Deutschen Jugend aus Russland - LG Hessen e.V." über die Nutzung des Gebäudes als Kindertagesstätte aufgenommen hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juni 2016OFOF 47/10Künftige Nutzung von Gebäude und Grundstück des 15. PolizeireviersOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Juni 2016VV 56Künftige Nutzung von Gebäude und Grundstück des 15. PolizeireviersAnfrage
- 24. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1464Künftige Nutzung von Gebäude und Grundstück des 15. PolizeireviersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab