Parken am Friedhof Fechenheim
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Parkplätze am Friedhof Fechenheim monetär zu bewirtschaften, um Beschwerden über dauerhaft abgestellte Fahrzeuge und fehlende Parkmöglichkeiten zu adressieren. Die ersten zwei Stunden des Parkens sollen kostenfrei sein, um Friedhofsbesucher zu entlasten und Dauerparken zu verhindern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
An allen städtischen Friedhöfen gibt es immer wieder Beschwerden wegen dauerhaft abgestellter Fahrzeuge und fehlender Parkmöglichkeiten für Friedhofsbesucher_innen. Aufgrund der Problematik werden die Parkplätze an den Friedhöfen künftig monetär bewirtschaftet, beziehungsweise Parkscheinautomaten aufgestellt. Dabei wird vorgesehen, über Programmierung einer Sondertaste an den Parkscheinautomaten dafür Sorge zu tragen, dass die ersten zwei Stunden der Parkdauer kostenfrei sind (trotzdem muss aus Kontrollgründen ein Parkschein gezogen werden). Dadurch kann das Dauerparken weitestgehend verhindert und Friedhofsbesucher trotzdem von den Parkgebühren freigestellt werden.
Am Friedhof Fechenheim werden alle Parkplätze täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr monetär bewirtschaftet, wodurch sich dauerhaft abgestellte Fahrzeuge verhindern lassen. Sollte sich der gewünschte Effekt durch die monetäre Parkraumbewirtschaftung nicht einstellen, lässt sich die Parkdauer zusätzlich für vier Stellplätze auf zwei Stunden beschränken. Aktuell sieht der Magistrat dafür keine Notwendigkeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2022OFOF 176/11Parken am Friedhof FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Februar 2022OMOM 1532Parken am Friedhof FechenheimDirektanregung
- 13. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1455Parken am Friedhof FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab