Zebrastreifen an der Einfahrt zur neuen Sportanlage am Frankfurter Bogen
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 144
Betreff: Zebrastreifen an der Einfahrt zur neuen Sportanlage am Frankfurter Bogen Der in der Anregung des Ortsbeirats angesprochene Feldweg befindet sich außerorts. Gemäß Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dürfen Fußgängerüberwege nur innerhalb geschlossener Ortschaften angelegt werden. Zudem stellt die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zum Zwecke der Geschwindigkeitsregulierung der Kraftfahrzeuge eine zusätzliche Gefahrenquelle dar und ist daher grundsätzlich ungeeignet. Der Magistrat regt an, zu gegebener Zeit bzw. nach Fertigstellung der Sportanlage und deren Zufahrt zu prüfen, inwiefern sich das Fußgängeraufkommen an der Örtlichkeit verändert hat und welche Maßnahmen dann erforderlich sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2015OFOF 854/10Zebrastreifen an der Einfahrt zur neuen Sportanlage am Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 29. September 2015OMOM 4550Zebrastreifen an der Einfahrt zur neuen Sportanlage am Frankfurter BogenDirektanregung
- 15. Januar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 144Zebrastreifen an der Einfahrt zur neuen Sportanlage am Frankfurter BogenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab