Markierung für den Radverkehr auf der Raimundstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Benutzungspflicht des Radweges in der Raimundstraße wurde aufgehoben, da keine Gefahrenlage vorliegt. Stattdessen wurde ein Sicherheitstrennstreifen auf der Fahrbahn markiert, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Radfahrende sowie Kfz-Verkehr zu sensibilisieren.
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Fallerslebenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.09.2026.
- Kreisverkehr Eichendorffstraße/Fallerslebenstraße/Liliencronstraße – Planung wieder aufnehmen08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verkehrssicherheit in der Fallerslebenstraße während der Umleitungsphase am Dornbusch18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 1820.03.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Fallerslebenstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Benutzungspflicht des Radweges in der Raimundstraße wurde aufgehoben, da hier keine besondere Gefahrenlage gemäß § 45 (9) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nachgewiesen werden kann, welche eine Benutzungspflicht rechtfertigen würde. Zudem ist der vorhandene bauliche Radweg teilweise recht schmal oder führt über stark frequentierte Grundstückszufahrten, bzw. dicht an parkenden Fahrzeugen vorbei. Radfahrende haben hier somit die Wahl, entweder den Radweg oder die Fahrbahn zu nutzen. Da die Anlage von sogenannten Sicherheitstrennstreifen, insbesondere neben parkenden Fahrzeugen ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist, wurde dieser Sicherheitstrennstreifen beidseits der Raimundstraße auf der Fahrbahn markiert. Dadurch wurde die Restfahrbahn so eng, dass aus dem ehemaligen Radfahrstreifen stadteinwärts zwischen Hügelstraße und Am Dornbusch fast durchgängig ein Schutzstreifen wurde, der im Begegnungsfall zweier Fahrzeuge bedarfsweise überfahren werden darf. Zur Verdeutlichung, dass auf der stadtauswärtigen Seite der neue Sicherheitstrennstreifen nicht fälschlicherweise als Schutzstreifen interpretiert wird, wurden neben dem Streifen Fahrradpiktogramme markiert. Somit sollen sowohl Radfahrende als auch der Kfz-Verkehr darauf aufmerksam gemacht werden, wo mit Radverkehr zu rechnen ist, bzw. wo dieser besser nicht fahren sollte. Südlich der Fallerslebenstraße war aufgrund der verbleibenden Fahrbahnbreite lediglich die Markierung der Piktogramme in beiden Richtungen möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2020OFOF 762/9Markierungen für den Radverkehr auf der RaimundstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 28. Mai 2020VV 1657Markierungen für den Radverkehr auf der RaimundstraßeAnfrage
- 10. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1436Markierung für den Radverkehr auf der RaimundstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab