Füttern von Tauben unterbinden
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Füttern von Tauben im öffentlichen Raum zu unterbinden, um die Population der Stadttauben zu kontrollieren. Dies soll durch ein Fütterungsverbot, Vergrämungsmaßnahmen und betreute Taubenschläge erreicht werden. Das erwartete Ergebnis ist eine Reduzierung der Taubenpopulation und die Minimierung von gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Risiken.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Stadttauben zählen zu den wildlebenden Tieren, die sich in der Umwelt frei bewegen und versorgen können. Sie stehen nicht in direkter Obhut des Menschen und sind weder artenschutzrechtlich geschützt noch unterliegen sie dem Jagdrecht. Durch ihre Angepasstheit an urbane Umweltbedingungen kommt es im städtischen Raum zu lokal begrenzten, größeren Populationen der Stadttauben. Diese zählen laut einem Gerichtsurteil aber erst als Schädlinge, wenn sich ein Schwarm von mehr als zehn Tieren auf 100 Quadratmetern befindet oder es nachgewiesene Gründe im Bereich der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- oder Denkmalschutzes gibt. Nach der Auffassung der Abteilung Veterinärwesen des Ordnungsamtes ist für eine geringe Populationsstärke eine Vorgehensweise von Nöten, die aus drei Maßnahmen besteht:
- Fütterungsverbot: Dieses gilt im gesamten öffentlichen Raum und ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main festgeschrieben. Um die Taten zu ahnden, ist es jedoch erforderlich, dass Bedienstete der Stadtpolizei der oder dem Fütternden die Tat nachweisen können.
- Vergrämungsmaßnahmen: Durch diese soll das Nisten an relevanten Stellen unterbunden werden. Zu beachten ist, dass es, gemäß § 13 TierSchG, verboten ist zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe zu verwenden, die ihnen vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
- Betreute Taubenschläge: Für die Eindämmung der Population setzt sich auch der gemeinnützige Verein "Stadttaubenprojekt Frankfurt" ein. Es wird versucht die Tiere an einen Taubenschlag zu binden, in welchem dann ihre Eier durch Gipseier ausgetauscht werden. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass durch vorherige Vergrämungsmaßnahmen ausgeschlossen wird, dass die Vögel ihr Futter aus dem Taubenschlag beziehen und sich dann neben diesem weiter vermehren. Während diese Maßnahmen den öffentlichen Raum betreffen, handelt es sich beim Füttern von Tauben auf nichtöffentlichen Flächen um eine privatrechtliche Angelegenheit, bei der die Stadtpolizei keinerlei Handhabe hat, einzuschreiten. Bei der Stadtpolizei sind seit Juli 2019 insgesamt 79 Beschwerden zum Thema Taubenfütterung eingegangen. Keine dieser Beschwerden betraf allerdings die Stadtteile Preungesheim, Eckenheim und Bonames.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2021OFOF 40/10Füttern von Tauben unterbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. Juni 2021OMOM 178Füttern von Tauben unterbindenDirektanregung
- 16. August 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1435Füttern von Tauben unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab