Corona-Impfungen für Schülerinnen und Schüler
Zusammenfassung
Der Magistrat hat Stellung zur COVID-19-Impfung von Schülerinnen und Schülern genommen. Es wird empfohlen, dass Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen sowie solche, die Kontakt zu gefährdeten Personen haben, geimpft werden können. Eine allgemeine Impfaktion in Schulen wird jedoch aufgrund des Mehraufwands und der fehlenden allgemeinen Impfempfehlung abgelehnt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Mit Stand vom 28.06.2021 steht für 12-15-jährige Kinder ein zugelassener COVID-19 Impfstoff (Comirnaty von Biontech) zur Verfügung. Die STIKO (ständige Impfkommission) spricht aktuell eine gemeinsame Empfehlung für die Altersgruppe der 12-17-jährigen Kinder und Jugendlichen aus. Der Einsatz von Comirnaty bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren ohne Vorerkrankungen wird derzeit nicht allgemein empfohlen, ist aber nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen bzw. der Sorgeberechtigten möglich. Aufgrund eines anzunehmenden erhöhten Risikos für einen schweren Verlauf der COVID-19 Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen mit Vorerkrankungen empfiehlt die STIKO dieser Gruppe eine Impfung. Zusätzlich wird die Impfung Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren empfohlen, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren Verlauf befinden (siehe: STIKO: 7. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung; 25/2021; 24.06.2021). In Frankfurt werden aktuell in der Altersgruppe der 12-17jährigen nur Einzelfälle durch das Impfzentrum oder im Rahmen von mobilen Impfaktionen geimpft. Grundsätzlich ist eine Impfung von Kindern und Jugendlichen mit der oben beschriebenen Konstellation oder bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz bei Kinderärzten oder niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten möglich. Der Magistrat sieht bei fehlender allgemeiner Impfempfehlung derzeit keine Möglichkeit für die Durchführung von Impfaktionen in Schulen, da in jedem Einzelfall eine entsprechende Kombination aus Vorerkrankungen bei Kind und/oder Familie eruiert werden müsste bzw. die individuelle Risikoakzeptanz der Familie festgestellt werden müsste. Dies kann eher beim behandelnden Kinderarzt oder der Kinderärztin erfolgen. Hinzu kommt, dass dies für die Schulen einen erheblichen Mehraufwand bedeutet: Vorbereitung, Logistik und Räumlichkeiten für Erst- und Zweitimpfungen wären von ihnen zu stellen und eine zusätzliche Belastung. Das Gesundheitsamt Frankfurt/Main beauftragt seit Dezember 2020 mobile Teams verschiedener Hilfsorganisationen für mobile Impfaktionen. Zunächst standen Impfaktionen in Einrichtungen im Vordergrund, bei denen Personen der Priorisierungsgruppe 1 geimpft wurden (Kliniken, Altenpflegeeinrichtungen). Mit Öffnung der weiteren Priorisierungsgruppen wurden auch weitere Einrichtungen adressiert. Seit März 2021 werden auch sogenannte "Stadtteilimpfungen" durchgeführt. Zunächst geschah dies mit dem Ziel, einen möglichst niedrigschwelligen Zugang für Personen in den zu diesem Zeitpunkt geltenden Priorisierungsgruppen zu schaffen. Es werden so aktuell in der Woche mehrere tausend mobile Impfungen durchgeführt (ca. 35 mobile Impfteams pro Woche). Grundsätzlich könnte die Menge an mobilen Impfaktionen noch einmal deutlich gesteigert werden, vorausgesetzt es steht/stünde eine ausreichende Menge an Impfstoff zur Verfügung. Insbesondere muss darauf hingewiesen werden, dass für mobile Impfaktionen, die sich an junge Personen richten, Impfstoff zur Verfügung stehen muss, der auch in der zu impfenden Altersgruppe verabreicht werden kann (bei den 12-17-Jährigen Comirnaty von Biontech/Pfizer). Die vektorbasierten Impfstoffe (von Astrazeneca und Johnson & Johnson) sind aktuell nur für die Altersgruppe der über 60-jährigen empfohlen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Mai 2021OFOF 9/15Corona-Impfungen für Schülerinnen und SchülerOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Mai 2021OMOM 126Corona-Impfungen für Schülerinnen und SchülerDirektanregung
- 16. August 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1429Corona-Impfungen für Schülerinnen und SchülerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab