Maskenpflicht im öffentlichen Raum - ausreichend vor Ort darauf hinweisen
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen aufgehoben, da die allgemeinen Abstandsregeln ausreichend sind. Dies soll die Notwendigkeit von Hinweistafeln für eine allgemeine Maskenpflicht obsolet machen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die über die Hessische Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung hinausgehende städtische Verpflichtung zum Tragen von Masken in bestimmten Bereichen wie Innenstadt oder Einkaufsstraßen ist mit Wirkung vom 11.06.2021 aufgehoben worden. Masken müssen nur noch getragen werden, wenn der zum Infektionsschutz erforderliche Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Damit sind Hinweistafeln für eine allgemeine Maskenpflicht gegenstandslos geworden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2021OFOF 18/5Maskenpflicht im öffentlichen Raum - ausreichend vor Ort darauf hinweisenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Mai 2021OMOM 117Maskenpflicht im öffentlichen Raum - ausreichend vor Ort darauf hinweisenDirektanregung
- 16. August 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1426Maskenpflicht im öffentlichen Raum - ausreichend vor Ort darauf hinweisenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab