Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage in der Sonnentausstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1424
Betreff: Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage in der Sonnentausstraße Der Magistrat teilt das vom Ortsbeirat zum Ausdruck gebrachte Interesse an der Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Sonnentaustraße bzw. dem Malvenweg. Im Eingangsbereich der Sonnentaustraße wurden daher bereits
geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen mittels Bodenschwellen durchgeführt. Des Weiteren wurde das Piktogramm "Achtung Kinder", welches auf die Kindertagesstätte aufmerksam machen soll, aufgebracht. Von der Aufstellung der vom Ortsbeirat angeregten Geschwindigkeitsmessanlage sieht der Magistrat allerdings ab. Die Sonnentaustraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone und wird nahezu ausschließlich von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt. Eine Möglichkeit für Schleichverkehr oder ähnliches ist nicht gegeben, so dass hier nur Ziel- und Quellverkehr entsteht. Die angesprochene mobile Geschwindigkeitsmessanlage wird zudem grundsätzlich nicht dauerhaft an einer Örtlichkeit aufgestellt, da hier sehr schnell ein
Gewöhnungseffekt eintritt und die Geschwindigkeitsmessanlage somit wirkungslos wird. Vielmehr wechseln die Messanlagen ihren Standort ca. alle 8 Wochen. Die Aufnahme eines weiteren Standortes würde den Wechselturnus für alle Standorte verlängern. Aus den genannten Gründen wird der Anregung nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2016OFOF 22/10Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen in der SonnentaustraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Juni 2016OMOM 210Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage in der SonnentaustraßeDirektanregung
- 7. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1424Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage in der SonnentausstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab