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Ringelstraße/Ecke Berger Straße: Willkommen im Berger Quartier - aber nicht alle willkommen?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der prozentuale Anteil an geförderten Wohnungen wurde im Juni 2016 mit einer Änderungsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt (Amt für Bau und Immobilien) und dem ehemaligen Eigentümer "Objekt Bergerstraße GmbH" festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt gab es mehrere Eigentümerwechsel. Aktuell ist die Ozean Immobilien Projektentwicklung GmbH & Co. KG die Eigentümerin und somit die Förderantragsstellerin. Nach den Verwaltungsvorschriften zur Hess. Landeshaushaltsordnung dürfen Zuwendungen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dies konnte zum Zeitpunkt des Förderantragsverfahrens seitens des Antragstellers nicht nachgewiesen werden, weshalb es zu einer Ablehnung, sowohl von Landes- als auch von städtischer Seite, kam.

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