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U-Bahn-Linie U 5 hier: Barrierefreie Hochbahnsteige im Bereich Eckenheim und Preungesheim

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1406

Betreff: U-Bahn-Linie U 5 hier: Barrierefreie Hochbahnsteige im Bereich Eckenheim und Preungesheim Die Endhaltestelle Preungesheim sowie die Station "Neuer Jüdischer Friedhof" sollen im Frühjahr 2014 barrierefrei ausgebaut werden. Zurzeit werden die Unterlagen zur Einreichung der Planfeststellungsunterlagen fertiggestellt. Die Beleuchtung im Bereich der Bushaltestelle Preungesheim wird verbessert. Die Rücksprache mit dem Kundendienst und den technischen Fachabteilungen ergab, dass viele Beschwerden einlaufen, die fordern, dass der Mehrpreisverkaufsautomat unter dem Wartehallendach zu stehen hat, damit bei Regen ein Schutz gegeben ist. Von der technischen Seite wird bestätigt, dass Feuchtigkeit den neuen Geräten zu schaffen macht und die Störanfälligkeit gestiegen ist. Auf Grund des für die U5 eigens entwickelten Einstiegskonzepts und nach Absprache mit den Behindertenverbänden ist vorgesehen, dass der barrierefreie Einstieg in der Mitte des Bahnsteigs anzuordnen ist und der Mehrpreisverkaufsautomat deshalb auf der gesamten Linie mittig gesetzt werden soll.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. April 2013OFOF 441/10U-Bahn-Linie U.5 hier: Barrierefreie Hochbahnsteige im Bereich Eckenheim und PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 14. Mai 2013OMOM 2176U-Bahn-Linie U 5 hier: Barrierefreie Hochbahnsteige im Bereich Eckenheim und PreungesheimDirektanregung
  3. 20. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 1406U-Bahn-Linie U 5 hier: Barrierefreie Hochbahnsteige im Bereich Eckenheim und Preungesheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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