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Überbauung von Parkplätzen

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat unterstützt die Überprüfung der Überbauung von Parkplätzen für Wohnzwecke. Insbesondere wurden die Parkplätze am Riedbad Bergen-Enkheim untersucht. Während eine Überbauung des Parkplatzes an der Straße Leuchte aufgrund von regionalplanerischen Vorgaben nicht empfohlen wird, könnte eine Überbauung des Parkplatzes nördlich des Hallenbades grundsätzlich denkbar sein, jedoch sind zahlreiche Fragen im Vorfeld zu klären.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich unterstützt der Magistrat die Anregung des Ortsbeirates, wertvolle Flächenpotenziale, die derzeit ausschließlich für das Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden, auf eine mögliche Ergänzung mit darüber liegenden Wohnungen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang hat der Magistrat im Besonderen bereits die Standortpotenziale von eingeschossigen Einzelhandelsbetrieben sowie stadtweit Nachverdichtungspotenziale für die Wohnsiedlungsbestände der 1950er bis 1970er Jahre geprüft. Entsprechend der Anregung des Ortsbeirates 16 wurden die öffentlichen Parkplätze am Riedbad Bergen-Enkheim, bezüglich einer möglichen Überbauung zu Wohnzwecken überprüft. Betrachtet wurden sowohl die Parkplätze nördlich des Hallenbades sowie der Parkplatz am Freibad an der Leuchte.

  1. Öffentlicher Parkplatz an der Straße Leuchte (Freibad): Gemäß Regionalem Flächennutzungsplan (RegFNP) liegt der öffentliche Parkplatz im Bereich der Straße Leuchte innerhalb einer Grünfläche - Sportanlage-Freibad, in einem Vorranggebiet Regionaler Grünzug/ Vorranggebiet Natur und Landschaft, in einem Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen sowie einem Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz. Die Parkplätze östlich der Straße Leuchte liegen zudem im Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main und im Landschaftsschutzgebiet. Einer Überbauung des Parkplatzes östlich der Straße Leuchte stehen somit übergeordnete regionalplanerische und städtische Zielaussagen entgegen. Aufgrund der Randlage (außerhalb des Siedlungsbereiches) sowie der genannten Abweichungen wird eine weitere Bebauung des Parkplatzes seitens des Stadtplanungsamtes nicht empfohlen. Der kleinere Parkplatz westlich der Straße Leuchte liegt zwar nicht im Bereich des Grüngürtels der Stadt Frankfurt am Main; dennoch widerspricht eine geplante Bebauung den o.g. Darstellungen des RegFNP. Da hierdurch der öffentliche Grünzug, der über das Enkheimer Ried sowie die Sport- und Freizeitanlagen bis in die Ortslage Enkheim hineinreicht, unterbrochen werden würde, wird eine Überbauung des Parkplatzes seitens des Stadtplanungsamtes ebenfalls nicht befürwortet.
  2. Öffentlicher Parkplatz nördlich des Hallenbades: Gemäß RegFNP liegt der Bereich innerhalb einer Fläche für Gemeinbedarf. Aufgrund der Lage innerhalb des bebauten Siedlungsbereiches, erscheint eine Überbauung des Parkplatzes grundsätzlich denkbar. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens wäre nach § 34 Baugesetzbuch (Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung) möglich. Entsprechend der Höhe der vorhandenen Umgebungsbebauung könnte eine Überbauung der Parkplätze mit maximal 2 zusätzlichen Geschossen + Dachgeschoss erfolgen. Derzeit sind auf der möglichen Fläche ca. 29 Parkplätze vorhanden, die nach einer Überbauung jedoch nicht in vollem Umfang wiederhergestellt werden können. Durch die Überbauung mit Wohnungen entsteht zudem ein zusätzlicher Bedarf an Stellplätzen. Eine Überbauung ist hier jedoch abhängig von der Klärung und Abstimmung zahlreicher Fragen im Vorfeld. Dazu gehören: - Bereitschaft der Bäderbetriebe als Eigentümer der Fläche klären und Klärung der Bauherrschaft - Umgang mit bestehenden Bäumen im Umfeld der vorhandenen Parkplätze - Klärung der notwendigen Erschließung/ notwendige Feuerwehrzufahrt - Prüfung des Stellplatzbedarfs und Klärung des Stellplatznachweises - Kosten/Nutzen - Analyse

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. April 2021OFOF 4/16Überbauung von ParkplätzenOrtsbeiratsantrag · WBE
  2. 4. Mai 2021OMOM 17Überbauung von ParkplätzenDirektanregung
  3. 26. Juli 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1352Überbauung von Parkplätzen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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