Solare Überdachungen auf Großparkplätzen im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Magistrat arbeitet an der Recherche und Aufbereitung der Photovoltaik-Potenziale auf Parkhäusern und -flächen im Ortsbezirk 10. Ziel ist es, die Flächen zu verifizieren und einen detaillierten Bericht bis Ende des zweiten Quartals 2023 zu erstellen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Klimareferat arbeitet aktuell an einer durch den Beschluss § 2882 vom 02.03.2023 erbetenen Recherche und Aufbereitung der Photovoltaik-Potenziale auf Parkhäusern und -flächen.
Erste überschlägige Schätzungen anhand von GIS-Daten identifizierten folgende Flächen:
- Ca. 120 Parkplatz-Standorte auf Freiflächen mit einer Parkplatzfläche von ca. 650.000 m2
- Ca. 90 Parkhäuser mit einer Parkplatzfläche von ca. 200.000 m2
Hierbei bleibt anzumerken, dass diese Flächen noch der Verifikation bedürfen und diese Angaben ohne Aufbereitung noch keine Rückschlüsse auf die solare Einstrahlung, die tatsächlich mögliche installierbare Photovoltaik (PV)-Leistung, die prinzipielle bauliche Geeignetheit der jeweiligen Liegenschaften und der Kosten von PV-Überdachungen geben können. Dies bedarf einer detaillierteren Erhebung und Analyse der identifizierten Flächen. Das Klimareferat arbeitet aktuell daran, diese Daten bestmöglich aufzubereiten. Es wird angestrebt, einen endgültigen Bericht zum Beschluss § 2882 bis Ende des zweiten Quartals 2023 zu erstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2023OFOF 557/10Solare Überdachungen auf Großparkplätzen im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. März 2023OMOM 3747Solare Überdachungen auf Großparkplätzen im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 16. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1331Solare Überdachungen auf Großparkplätzen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab