Schnellradweg Campus Riedberg - Campus Westend
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den Schnellradweg zwischen Campus Riedberg und Campus Westend. Der Magistrat sieht die Strecke aufgrund ihrer Länge von rund acht Kilometern nicht als Radschnellweg geeignet und verweist auf bestehende Projekte sowie eine bereits beschilderte Campus-Route.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die oben aufgeführte Strecke ist mit rund acht Kilometern grundsätzlich nicht als Radschnellweg zu betrachten. Strecken, die für eine Planung in Betracht kommen, sollten mehr als zehn Kilometer lang sein und ein hohes Nachfragepotenzial aufweisen. Derzeit ist die Stadt Frankfurt am Main an sechs Projekten zu Radschnellwegen beteiligt (aufgeführt im Bericht B 183 vom 20. April 2020). Entsprechende Kapazitäten sind dadurch gebunden. Seit Jahren gibt es überdies zwischen Westend und Riedberg eine beschilderte Campus-Route im Frankfurter Radverkehrsnetz. Sie ist im Internet auf https://www.radfahren-ffm.de/96-0-Campusroute-Westend---Riedberg-.html abrufbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2020OFOF 514/12Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Schnellradweg Campus Riedberg - Campus WestendOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2020EAEA 17Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Schnellradweg Campus Riedberg - Campus WestendEtatanregung
- 27. Juli 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1327Schnellradweg Campus Riedberg - Campus WestendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab