Vorgespräche im Hinblick auf einen Ausbau der Main-Weser-Bahn
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1306
Betreff: Vorgespräche im Hinblick auf einen Ausbau der Main-Weser-Bahn Als Bauherr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn ist es die Aufgabe der Deutschen Bahn AG, die erforderlichen Absprachen mit dem Magistrat vorzunehmen. Hierzu hat die DB AG mitgeteilt: "Bezüglich der nutzbaren Zufahrtswege an das zukünftige Baufeld finden seit Anfang dieses Jahres konkretere Gespräche mit dem Magistrat statt. Im Zuge der Erarbeitung eines Bauphasen- und Logistikkonzeptes erfolgen gleichzeitig auch Abstimmungen mit der Hessischen Straßenbauverwaltung und Behörden des Regierungs- präsidiums Darmstadt zur Ertüchtigung von Straßenbrücken, z.B. der Omegabrücke im Bahnhof Frankfurter Berg oder alternativer Zufahrtsrouten außerhalb der Wohnbebauung. Grundsätzlich erfolgt die Baustellenzufahrt über öffentliche Straßen und Wege, dies ist wesentlicher Gegenstand unserer Gespräche mit den Straßenbauverwaltungen und soll spätestens bis zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Bauleistungen einvernehmlich abgeschlossen sein." Im Zuge dieser Gespräche wird der Magistrat auch gegenüber der Deutschen Bahn AG auf einen entsprechenden Lärmschutz bestehen, um die betroffene Bevölkerung vor dem entstehenden Baulärm zu schützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2013OFOF 425/10Vorgespräche im Hinblick auf einen Ausbau der Main-Weser-BahnOrtsbeiratsantrag · FDP
- 9. April 2013VV 691Vorgespräche im Hinblick auf einen Ausbau der Main-Weser-BahnAnfrage
- 2. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1306Vorgespräche im Hinblick auf einen Ausbau der Main-Weser-BahnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab