Unser Ortsbezirk ist Bornheim/Ostend
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1304
Betreff: Unser Ortsbezirk ist Bornheim/Ostend Über die besondere Benennung von Gemeindeteilen entscheidet nach § 12 Hessische Gemeindeordnung (HGO) die Gemeinde und damit die Stadtverordnetenversammlung. Diese hat der Umbenennung des Ortsbezirks 04 "Innenstadt IV" in "Bornheim/Ostend" - angeregt durch den Ortsbeirat 04 - am 26.06.2014, § 4766, zugestimmt. Damit durch die Umbenennung keine zusätzlichen Kosten entstehen, erfolgt die Anpassung der Register, Kartenwerke und DV-Verfahren schrittweise. Die Anlagen 1 und 2 der Hauptsatzung werden entsprechend geändert. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt zum Jahresende wird die Änderung in Kraft gesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2014OFOF 384/4Unser Ortsbezirk ist Bornheim/OstendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Mai 2014OAOA 510Unser Ortsbezirk ist Bornheim/OstendAnregung
- 29. September 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1304Unser Ortsbezirk ist Bornheim/OstendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab