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Verlängerung des Parkverbotes in der Straße Am Wiesenhof

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1292

Betreff: Verlängerung des Parkverbotes in der Straße Am Wiesenhof Im vom Ortsbeirat genannten Bereich verbleibt trotz Parkplatz eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,20 Metern. Diese entspricht den Parkvorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Zufahrt zu den Liegenschaften für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie für die FES ist somit gewährleistet. Da in der Straße Am Wiesenhof ein hoher Parkdruck herrscht, sollte der Parkplatz erhalten bleiben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, vor der Einfahrt der Hausnummer 17 mit einem Parkwinkel den abgesenkten Bordstein zu verdeutlichen. Hierfür ist eine Anfrage des Eigentümers an den Magistrat erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. März 2017OFOF 354/6Verlängerung des Parkverbotes in der Straße Am WiesenhofOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 25. April 2017OMOM 1511Verlängerung des Parkverbotes in der Straße Am WiesenhofDirektanregung
  3. 24. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1292Verlängerung des Parkverbotes in der Straße Am Wiesenhof
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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