Evtl. und nur vorübergehender Schulbetrieb der Diesterwegschule in Containern auf der Bleichwiese
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1284
Betreff: Evtl. und nur vorübergehender Schulbetrieb der Diesterwegschule in Containern auf der Bleichwiese Bei der Bleichwiese handelt es sich um eine Feuchtwiese, die dem gesetzlichen Schutz des § 30 Abs. 2 Ziffer 2 Bundesnaturschutzgesetz untersteht. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Wiese z.B. durch Befahrung oder Überbauungen, ist gesetzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann nicht erteilt werden, weil Feuchtwiesen standortgebunden sind und nicht andernorts wiederhergestellt werden können. Da es zudem Alternativflächen für die temporäre Schulverlagerung gibt, die nicht den gesetzlichen Schutzstatus aufweisen, kommt auch keine Befreiung von den Schutzvorschriften des § 30 BNatSchG infrage.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juli 2017OFOF 308/9Evtl. und nur vorübergehender Schulbetrieb der Diesterwegschule in Containern auf der BleichwieseOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. September 2017VV 596Evtl. und nur vorübergehender Schulbetrieb der Diesterwegschule in Containern auf der BleichwieseAnfrage
- 8. Januar 2018STST 38Evtl. und nur vorübergehender Schulbetrieb der Diesterwegschule in Containern auf der BleichwieseStellungnahme
- 23. Juli 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 1284Evtl. und nur vorübergehender Schulbetrieb der Diesterwegschule in Containern auf der BleichwieseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab