Parksituation im Bereich Schwabstraße, Flensburger Straße, Rohlederstraße und Eckernförder Straße verbessern
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2008, ST 1282
Betreff:
Parksituation im Bereich Schwabstraße, Flensburger Straße, Rohlederstraße und Eckernförder Straße verbessern
Zu 1:
Der Anregung wird entsprochen.
Zu 2:
Der Anregung wird entsprochen.
Zu 3:
Der Anregung wird entsprochen.
Zu 4:
Im angesprochenen Bereich der Rohlederstraße besteht gemäß Verkehrszeichen 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bereits beidseitig Haltverbot.
Zu 5:
Gemäß § 12 Absatz 3a StVO ist in Wohngebieten das regelmäßige Parken für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Diese Regelung wird als ausreichend angesehen.
Darüber hinaus würde ein generelles Parkverbot für Schwerverkehr nur zu einer Verlagerung in die nebenan befindlichen Wohnstraßen führen.
Zu 6:
Der Anregung wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2008OFOF 591/10Parksituation im Bereich Schwabstraße, Flensburger Straße, Rohlederstraße und Eckernförder Straße verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Juni 2008OMOM 2339Parksituation im Bereich Schwabstraße, Flensburger Straße, Rohlederstraße und Eckernförder Straße verbessernDirektanregung
- 15. August 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1282Parksituation im Bereich Schwabstraße, Flensburger Straße, Rohlederstraße und Eckernförder Straße verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab