Parksituation im Bereich Schwabstraße, Flensburger Straße, Rohlederstraße und Eckernförder Straße verbessern
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Anwohner der Straßen Schwabstraße, Flensburger Straße und Eckernförder Straße beschweren sich zunehmend darüber, daß in ihren Straßen in jeder denkbaren Weise verbotswidrig geparkt wird. Dieser Zustand ist über den Status einer Unannehmlichkeit hinaus gefährlich, weil es für Rettungsfahrzeuge zunehmend schwierig wird, Teile des Areals anzufahren. Als Fußgänger ist es de facto unmöglich geworden, zum Beispiel die Flensburger Straße entlangzugehen, weil auf beiden Seiten der Straße Fahrzeuge aufgesattelt parken. Einige Probleme lassen sich dadurch entschärfen, daß man den Verkehrsteilnehmern deutlicher anzeigt, wo sie parken können. Das gilt insbesondere in solchen Bereichen, in denen entweder schräg geparkt wird oder Autos aufgesattelt geparkt werden, obwohl auf der Straße hinreichend viel Platz wäre. Die Situation verschärft sich in solchen Bereichen, wo es nicht möglich ist, durch „technische“ Lösungen ein regelgerechtes Verhalten zu erzwingen – zum Beispiel durch den Einsatz von Pollern. Das ist zum Beispiel in Kurven der Fall, in denen das Parken verboten ist, die aber dennoch zugeparkt werden. In diesen Fällen ist es sinnvoll, verstärkt zu kontrollieren. Ein gleiches gilt für Fahrzeuge – gleichviel, ob es sich um Autos oder Motorräder handelt – die im Straßenraum abgestellt werden, obwohl sie keine gültige Zulassung haben. Das Abstellen von Campinganhängern im öffentlichen Verkehrsraum über zwei Wochen hinaus ist ohnedies gemäß § 12 Abs. 3b StVO verboten.
Inhalt
Antrag vom 10.05.2008, OF 591/10
Betreff:
Parksituation im Bereich Schwabstraße, Flensburger Straße, Rohlederstraße und Eckernförder Straße verbessern
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen die Parksituation im Bereich Schwabstraße/Flensburger Straße/ Rohlederstraße/ Eckernförder Straße zu verbessern.
Folgende Maßnahmen sind besonders sinnvoll:
Wiederherstellung der Markierung der Parkbuchten in der Schwabstraße.
Ausweisung separater Parkbuchten in der Flensburger Straße zwischen Eckernförder Straße und Marbachweg.
Versetzung des Verkehrszeichens 238 (Halteverbot) in der Eckernförder Straße im Bereich der Kindertagesstätte um ca. 6m in Richtung Wendebereich.
Das Parken in der Kurve der Rohlederstraße in Höhe des Hauses mit der Nummer 8B sollte vollständig verhindert werden.
Generelles Parkverbot für LKW in der ganzen Siedlung
Damit die Häuser in der Flensburger und der Eckernförder Straße für Rettungsfahrzeuge wieder zugänglich werden, sollte erwogen werden, Falschparker in den Abendstunden verstärkt zu kontrollieren. Bei dieser Gelegenheit könnte das Areal gleichzeitig auch auf im Straßenraum abgestellte, abgemeldete Fahrzeuge und dauerhaft abgestellte Camper hin überprüft werden.
Begründung:
Anwohner der Straßen Schwabstraße, Flensburger Straße und Eckernförder Straße beschweren sich zunehmend darüber, daß in ihren Straßen in jeder denkbaren Weise verbotswidrig geparkt wird. Dieser Zustand ist über den Status einer Unannehmlichkeit hinaus gefährlich, weil es für Rettungsfahrzeuge zunehmend schwierig wird, Teile des Areals anzufahren. Als Fußgänger ist es de facto unmöglich geworden, zum Beispiel die Flensburger Straße entlangzugehen, weil auf beiden Seiten der Straße Fahrzeuge aufgesattelt parken.
Einige Probleme lassen sich dadurch entschärfen, daß man den Verkehrsteilnehmern deutlicher anzeigt, wo sie parken können. Das gilt insbesondere in solchen Bereichen, in denen entweder schräg geparkt wird oder Autos aufgesattelt geparkt werden, obwohl auf der Straße hinreichend viel Platz wäre.
Die Situation verschärft sich in solchen Bereichen, wo es nicht möglich ist, durch "technische“ Lösungen ein regelgerechtes Verhalten zu erzwingen – zum Beispiel durch den Einsatz von Pollern. Das ist zum Beispiel in Kurven der Fall, in denen das Parken verboten ist, die aber dennoch zugeparkt werden. In diesen Fällen ist es sinnvoll, verstärkt zu kontrollieren. Ein gleiches gilt für Fahrzeuge – gleichviel, ob es sich um Autos oder Motorräder handelt – die im Straßenraum abgestellt werden, obwohl sie keine gültige Zulassung haben. Das Abstellen von Campinganhängern im öffentlichen Verkehrsraum über zwei Wochen hinaus ist ohnedies gemäß § 12 Abs. 3b StVO verboten.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2008Sie sind hierOFOF 591/10Parksituation im Bereich Schwabstraße, Flensburger Straße, Rohlederstraße und Eckernförder Straße verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Juni 2008OMOM 2339Parksituation im Bereich Schwabstraße, Flensburger Straße, Rohlederstraße und Eckernförder Straße verbessernDirektanregung
- 15. August 2008Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1282Parksituation im Bereich Schwabstraße, Flensburger Straße, Rohlederstraße und Eckernförder Straße verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.