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Erweiterung des Abenteuerspielplatzes

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat unterstützt die Erweiterung des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. durch Bauberatung und prüft die planungsrechtliche Zulässigkeit der Flächen. Ziel ist die Realisierung einer Einzäunung und die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat unterstützt den Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. gern im Rahmen der Bauberatung auf der Grundlage konkreter Flächenangaben. Die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Nutzung von Flächen durch den Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. hängt davon ab, welche Festsetzungen für die dem Verein angebotenen Flächen gelten. Dies betrifft insbesondere die Realisierung der Einzäunung. Unmittelbar um das jetzige Gelände des Abenteuerspielplatzes Günthersburg gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans NO 41d Nr. 1 - Luisenhof - vom 14.05.1966.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2022OFOF 198/3Erweiterung des AbenteuerspielplatzesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. Februar 2022OMOM 1749Erweiterung des AbenteuerspielplatzesDirektanregung
  3. 30. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1278Erweiterung des Abenteuerspielplatzes
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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