Erweiterung des Abenteuerspielplatzes
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Erweiterung des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. durch Bauberatung und prüft die planungsrechtliche Zulässigkeit der Flächen. Ziel ist die Realisierung einer Einzäunung und die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat unterstützt den Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. gern im Rahmen der Bauberatung auf der Grundlage konkreter Flächenangaben. Die Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Nutzung von Flächen durch den Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. hängt davon ab, welche Festsetzungen für die dem Verein angebotenen Flächen gelten. Dies betrifft insbesondere die Realisierung der Einzäunung. Unmittelbar um das jetzige Gelände des Abenteuerspielplatzes Günthersburg gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans NO 41d Nr. 1 - Luisenhof - vom 14.05.1966.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2022OFOF 198/3Erweiterung des AbenteuerspielplatzesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2022OMOM 1749Erweiterung des AbenteuerspielplatzesDirektanregung
- 30. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1278Erweiterung des AbenteuerspielplatzesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab