Verlängerung der Grünphase an der Straßenbahnhaltestelle "Beuthener Straße"
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1272
Betreff: Verlängerung der Grünphase an der Straßenbahnhaltestelle "Beuthener Straße" Die Lichtsignalanlage Mörfelder Landstraße / Haltestelle "Beuthener Straße" wird mit einer verkehrsabhängigen Steuerung betrieben. Zu Fuß Gehende haben hier zwei Zeitfenster während derer das Fußgänger-Grün angefordert werden kann. Dadurch resultieren in der morgendlichen und abendlichen Verkehrsspitze (90 Sekunden-Umlauf) maximale Wartezeiten von 33 Sekunden, tagsüber bei einem 72 Sekunden Umlauf von 27 Sekunden. Diese sehr kurzen Wartezeiten, werden nur von der hier priorisiert abgewickelten Buslinie verlängert. Gemäß der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) werden die Grünzeiten für zu Fuß Gehende so bemessen, dass diejenigen die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. Nach Ende der Freigabezeit wird dementsprechend die so genannte Fußgängerschutzzeit gestartet. Fahrzeuge, die aus sog. "feindlichen Richtungen" die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten auch in diesem Zeitraum keine Grün-Freigabe. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt. Innerhalb der hier angesprochenen Grünphase von 9 Sekunden haben die zu Fuß Gehenden zwei Fahrspuren von insgesamt 6 m zu queren. Nach dem Grünzeitende vergehen weitere 8 Sekunden bevor der Kfz-Verkehr auf der Mörfelder Landstraße Grün erhält. Aus diesen Gründen wird eine Änderung der Signalschaltung als nicht notwendig erachtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. März 2018OFOF 809/5Verlängerung der Grünphase an der Haltestelle „Beuthener Straße“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 13. April 2018OMOM 3008Verlängerung der Grünphase an der Straßenbahnhaltestelle „Beuthener Straße“Direktanregung
- 23. Juli 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1272Verlängerung der Grünphase an der Straßenbahnhaltestelle "Beuthener Straße"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab