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Baumfällungen an der A661 hier: Richtung Egelsbach zwischen Offenbach-Kaiserlei und Offenbach-Taunusring

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1247

Betreff: Baumfällungen an der A661 hier: Richtung Egelsbach zwischen Offenbach-Kaiserlei und Offenbach-Taunusring Der Magistrat hat Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, Dezernat Betrieb Südhessen die Anfrage mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt. Hessen Mobil hat zu den Fragen wie folgt Stellung bezogen: " Die Gehölzbestände als Straßenbegleitgrün entlang der klassifizierten Straßen, hier der Bundesautobahn A661, ist Bestandteil der Straße und hat verschiedene Funktionen, z. B. die Einbindung in die Umgebung, die optische Führung oder das "weiche" Abfangen abkommender Fahrzeuge. Zur Erhaltung seiner Funktion wird es in Abschnitten regelmäßig auf den Stock gesetzt und hierdurch verjüngt. Dies dient auch der Vermeidung von Windbruch und des Umstürzens aufgrund von durchnässtem Boden. Weil das Buschwerk nur bodennah abgeschnitten, aber nicht beseitigt wird, kann es auch ohne Nach- und Ersatzpflanzung nach diesen Läuterungsarbeiten verdichtet aufwachsen, sodass die Verkahlung im Innern und im Boden nahen Bereich ausgeschlossen wird. Diese Bereiche haben nach ca. zwei Jahren wieder eine ansehnliche Aufwuchshöhe erreicht und sind auch wieder verkehrssicher. Entgegen der Annahme in der Begründung zu dieser Anfrage dient die Bepflanzung an der A 661 nicht dem Lärmschutz. Zwar verringern Büsche und Bäume während der Vegetationsperiode hohe Frequenzen, der Straßenverkehrslärm wird dann nicht mehr so "aggressiv" empfunden. Auch ist der "psychologische Effekt" durch den fehlenden Sichtkontakt mit zu berücksichtigen. Die tatsächlich messbare Pegelminderung liegt allerdings mit 1 dB(A) pro 10 m Tiefe voll belaubter Pflanzstreifen weit unter der Wahrnehmungsgrenze. Daher wird selbst ein Wald in den Berechnungen des Schalles nicht berücksichtigt. Für den hier betroffenen Abschnitt wird sich der "optische" Lärmschutz nach etwa zwei bis drei Vegetationsperioden wieder eingestellt haben." Der Magistrat schließt sich der Stellungnahme von HessenMobil an. Da die Gehölze nicht an den Wurzeln gerodet oder der Wurzelstumpf mittels Forstmulcher vernichtet wurde, sind die abgeschnittenen Gehölze mittlerweile wieder ausgetrieben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. März 2013OFOF 562/5Baumfällungen an der A661 hier: Richtung Egelsbach zwischen Offenbach-Kaiserlei und Offenbach-TaunusringOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. April 2013VV 725Baumfällungen an der A661 hier: Richtung Egelsbach zwischen Offenbach-Kaiserlei und Offenbach-TaunusringAnfrage
  3. 12. August 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 1247Baumfällungen an der A661 hier: Richtung Egelsbach zwischen Offenbach-Kaiserlei und Offenbach-Taunusring
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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