Mögliche Kosteneinsparungen bei Einrichtungen eines Kunstrasenplatzes für den FV09 Eschersheim e.V. am Berkersheimer Weg
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1229
Betreff: Mögliche Kosteneinsparungen bei Einrichtungen eines Kunstrasenplatzes für den FV09 Eschersheim e.V. am Berkersheimer Weg Der Tennenplatz der Sportanlage Berkersheimer Weg wurde 2006 grunderneuert. Die Prüfung der zuständigen Fachämter hat ergeben, dass in der Tat zahlreiche Einrichtungen im Bereich des Tennenplatzes auch nach dem Bau eines Kunstrasenplatzes weiter verwendet werden können. Eine überschlägige Kostenschätzung kam zum Ergebnis, dass zur Durchführung der Sportplatzbaumaßnahme ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 665.000 € (netto) besteht. Zum Vergleich: Sportanlagen mit älteren Tennenplätzen, bei denen eine komplette Erneuerung aller Einrichtungen beim Kunstrasenbau erforderlich wird haben einen Finanzbedarf von rund 1,1 Mio. € (netto).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2016OFOF 35/9Mögliche Kosteneinsparungen bei Einrichtung eines Kunstrasenplatzes für den FV09 Eschersheim e. V. am Berkersheimer WegOrtsbeiratsantrag · FDP
- 9. Juni 2016VV 50Mögliche Kosteneinsparungen bei Einrichtung eines Kunstrasenplatzes für den FV09 Eschersheim e. V. am Berkersheimer WegAnfrage
- 9. September 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1229Mögliche Kosteneinsparungen bei Einrichtungen eines Kunstrasenplatzes für den FV09 Eschersheim e.V. am Berkersheimer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab