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Zukunft der Wasserspringer in Frankfurt

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Zukunft der Wasserspringer in Frankfurt und den geplanten Neubauten von Schwimmbädern. Es wird betont, dass die neuen Projekte bessere Trainingsbedingungen für Wasserspringer schaffen sollen, während die aktuellen Herausforderungen durch temporäre Lösungen überbrückt werden müssen.

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Stellungnahme des Magistrats

Mit dem Bäderkonzept 2025 wurde der Zustand der Schwimmbäder bewertet und Hinweise für die Entwicklung der Frankfurter Bäderlandschaft gegeben. Ziel ist es, bestmögliche Freizeitangebote und Infrastruktur für Sportschwimmer zu schaffen. Für die beiden Neubauvorhaben "Familienbad Bornheim" und "Rebstockbad" werden insgesamt 120 Mio. € bereitgestellt. In beiden Bäder werden gleichermaßen gute, dauerhafte Bedingungen für Schwimmsport und Freizeitbadetrieb angeboten. Darüber hinaus wird gemeinsam mit dem Land Hessen das Ziel verfolgt, ein Schwimmsportzentrum auf dem Gelände der Sportuni in Ginnheim zu bauen. Im Rahmen dieser Planungen wird die Errichtung einer Sprunganlage mit einem 10 Meter Turm geprüft.

Zu 1: Während der Sommersaison steht das Sprungbecken des Stadionbades in gewohnter Weise für die genannten Nutzergruppen zur Verfügung. Als primäre Ersatzwasserfläche zur vorrangigen Sicherung des Schul- und Vereinsschwimmens für den Übergangszeitraum der Neuerrichtung des Rebstockbades dient die temporär errichtete Traglufthalle im Freibad Hausen. Im Rahmen einer vorangegangenen Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten geprüft. Beispielsweise wurden die weiteren Standorte der BäderBetriebe auf evtl. vorhandene Kapazitäten untersucht und die Möglichkeit zur Anmietung von Wasserflächen bei dritten Anbietern innerhalb Frankfurts sowie im Umfeld der Stadt geprüft. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass keine den Bedarf abdeckenden alternativen Kapazitäten vorhanden sind. Zudem wären diese Varianten mit erheblich verlängerten Anfahrtszeiten einhergegangen, was mit Blick auf die Integration des Schwimmunterrichts in den gesamten Stundenplan der betroffenen Schulen ebenfalls als kritisch zu sehen wäre. U. a. aufgrund der räumlichen Nähe zum Standort Rebstockbad und den örtlichen Gegebenheiten im Freibad Hausen wurde dieser Variante, in Vorabstimmungen mit verschiedenen Behörden, durch die Aufsichtsgremien der BäderBetriebe der Vorzug gegeben. Diese Ersatzlösung kann den Bedarf des weitaus größten Anteils der aktuell das Rebstockbad nutzenden Schulen und Vereinen standortnah abdecken. Die besonderen Anforderungen der Wasserspringer können hier leider nicht erfüllt werden. Ggfls. kann in Abstimmung mit der Sprungabteilung des Höchster Schwimmvereins eine Nutzung der Sprunganlage im Hallenbad Höchst in den Wintermonaten erfolgen.

Zu 2: Der Standort Stadionbad weist für eine ganzjährige Nutzung des Sprungbeckens durch eine Einhausung schwierige Voraussetzungen auf. Dies betrifft insbesondere die bauliche Bestandssituation, die ungenügende Beheizbarkeit sowie die Restriktionen des Denkmalschutzes. Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen erscheint eine ganzjährige Nutzung des Sprungbeckens im Stadionbad durch Wasserspringer, Tauchsportgruppen und DLRG-Gruppen mit Errichtung einer temporären Einhausung sehr problematisch.

Zu 3: Die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten für den Landesstützpunkt Wasserspringen können in Frankfurt positiv bewertet werden. Mit den Projekten "Neubau Rebstockbad", hier wird u.a. eine Sprunganlage mit 1m, 3m Brett und 5m Plattform in einem abgrenzbaren Bereich entstehen, sowie dem Projekt "Schwimmsportzentrum", hier könnte sogar in Abhängigkeit einer positiven Bewertung eine ganzjährig nutzbare 10m Sprunganlage entstehen, können sich insbesondere die Wasserspringer in Frankfurt zukünftig auf bisher nicht gekannte gute Trainingsbedingungen freuen. Alle Rahmenbedingungen und Annehmlichkeiten des Rebstockbades können in der auf wenige Jahre begrenzten Zeit der Neuerrichtung natürlich nicht vollwertig ersetzen werden. Es kann aber nochmals betont werden, dass es sich hier um eine Phase der Erneuerung und nachhaltigen Sicherung der Frankfurter Bäderlandschaft, und damit auch für die zukünftigen Trainingsbedingen des Landesstützpunktes Wasserspringen handelt, von welcher alle Nutzer zukünftig profitieren werden.

Zu 4: Eine Abstimmung von möglichen Kooperationen mit weiteren Verbänden, Vereinen etc. sollte den Wassersprungabteilungen der Vereine bzw. den Verbandsverantwortlichen obliegen.

Zu 5: Ein Badebetrieb im Rebstockbad über den 30.04.2021 hinaus ist u.a. aufgrund des baulichen und technischen Zustandes des Bades sowie damit einhergehend erheblich gesteigerten Unterhaltungskosten nicht realisierbar. Mit Blick auf die immensen Dimensionen des gesamten Projektes "Neubau Rebstockbad" unterliegen die einzelnen Schritte einer engen zeitlichen Planung deren Abfolge. Jede auftretende Verzögerung wie beispielsweise eine spätere Schließung des Standortes, etc. kann zu erheblichen Verzögerungen des Projektablaufes mit damit einhergehend zu erwartenden Kostensteigerungen führen. Insgesamt könnte dies eine erheblich spätere Eröffnung des neuen Bades nach sich ziehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Februar 2021OFOF 1325/2Zukunft der Wasserspringer in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 22. Februar 2021VV 1940Zukunft der Wasserspringer in FrankfurtAnfrage
  3. 11. Juni 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1227Zukunft der Wasserspringer in Frankfurt
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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