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Supermarkt im Frankfurter Bogen

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2010, ST 1225

Betreff:

Supermarkt im Frankfurter Bogen

zu Punkt 1. – 3

Die angefragten Nutzungen widersprechen grundsätzlich nicht dem Planungsrecht. Regelungen zu konkreten Nutzungen bzw. einer Nutzungsaufteilung werden ggf. im Rahmen der Grundstücksübertragung vertraglich festgelegt; mit den planungsrechtlichen Festsetzungen sind sie in dieser konkreten Form jedoch nicht zu beeinflussen.

zu Punkt 4

Das Areal des künftigen Supermarktes ist von Norden über die Gundelandstraße und von Osten über die Renettenstraße erschlossen. Zufahrten sind in der Straßenplanung vorgesehen. Der Gravensteiner Platz sowie der Bereich Am Klarapfel sind gemäß Bebauungsplan B515 - Preungesheim Ost - als Fußgängerbereich ausgewiesen. Von diesen Seiten wird der spätere Supermarkt fußläufig zu erreichen sein. Im Bereich der Gundeland- und Renettenstraße sind entlang der Straße in begrenzter Zahl Parkbuchten vorgesehen.

Bei allen Baumaßnahmen, so auch beim Bau des Supermarktes im Frankfurter Bogen, werden die Belange von Schulkindern und anderen schutzwürdigen Verkehrsteilnehmern, wie zum Beispiel Senioren, besonders berücksichtigt. Ebenso ist der Magistrat bemüht, die verkehrlichen Beeinträchtigungen der Anwohner soweit wie möglich in Grenzen zu halten. Dies betrifft auch die Parksituation.

Dem Magistrat liegen keine Erkenntnisse aus dem fast fertigen Bau des Supermarktes im benachbarten Frankfurter Berg an der Homburger Landstraße / Ecke Berkersheimer Weg vor. Wenn auch eine wesentliche Beeinträchtigung des Schulwegs der Lisl-Oestreicher-Schule durch den Bauverkehr derzeit nicht gesehen wird, ist die Anregung des Ortsbeirats 10, dass beim Bau des Supermarktes im Frankfurter Bogen auf die benachbarten Schulen weitgehend Rücksicht zu nehmen ist, zweifelsohne zu befürworten. Sofern der Schulweg durch die Baumaßnahme betroffen sein sollte, kann kurzfristig ein Termin im Rahmen der Schulwegsicherung durchgeführt werden.

zu Punkt 5

Die Anregung wird - soweit möglich - im Rahmen der vertraglichen Ausgestaltung der Grundstücksüberlassung berücksichtigt.

zu Punkt 6

Der Gravensteiner Platz sowie die noch herzustellenden Straßen im Baugebiet Frankfurter Bogen werden nach den neuesten Kriterien der Barrierefreiheit hergestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Mai 2010OFOF 964/10Supermarkt im Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. Juni 2010OMOM 4291Supermarkt im Frankfurter BogenDirektanregung
  3. 25. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1225Supermarkt im Frankfurter Bogen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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