Supermarkt im Frankfurter Bogen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu große Einzelhandelsflächen könnten sich nicht vorteilhaft für den Stadtteil, die Anwohner und die Verkehrsverhältnisse vor Ort auswirken, sodaß dies möglichst zu vermeiden ist. Mittelgroße Flächen lassen dagegen Nachhaltigkeit erhoffen. Bereits der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Frankfurter Bogen sparte leider von Anfang an Planungen für die Verkehrserschließung weitestgehend aus. Die Verkehrserschließungsmöglichkeiten des Neubaugebietes waren zudem von vornherein eng begrenzt durch die A661, die Karl-Kirchner-Siedlung, das Wohngebiet an der Wolfsweide und die Justizvollzugsanstalten.
Inhalt
Antrag vom 28.05.2010, OF 964/10
Betreff:
Supermarkt im Frankfurter Bogen
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, in Verbindung mit den zuständigen Stellen dafür Sorge zu tragen, daß bei den sich leider noch immer hinziehenden Gesprächen und Verhandlungen mit Investoren des Supermarktes im Frankfurter Bogen darauf geachtet wird, daß neben einer baldigen Umsetzung des Vorhabens auch auf akzeptable Rahmenbedingungen geachtet wird.
Diese sind insbesondere:
- ein mittelgroßer Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von bis zu 2.000 qm.
- sowie ein Discounter mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.000 qm.
- weitere passende Flächen z.B. für nicht-störendes Gewerbe, Ladengeschäfte, Gastronomie, Ärzte, Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, usw.
- eine geeignete Verkehrserschließung des Anwesens insgesamt, auch bereits in der Bauphase.
Die entsprechenden Erkenntnisse der Schulwegsicherungskommission aus dem fast fertigen Bau des Supermarktes im benachbarten Frankfurter Berg an der Homburger Landstraße/Ecke Berkersheimer Weg sollen berücksichtigen werden. Auf die benachbarten Schulen (Liesl-Oestreicher-Schule sowie Carlo-Mierendorff-Schule) soll weitgehend Rücksicht genommen werden. Auch der ruhende Verkehr soll optimal gestaltet werden.
- umweltfreundliche, nicht störende Haus- und Gebäudetechnik ist vorzusehen und sofern Wohnungen
gebaut werden, sollte zeitgemäßer, hochwertiger und gepflegter Wohnraum entstehen.
- barrierefreie Bauausführung.
Begründung:
Zu große Einzelhandelsflächen könnten sich nicht vorteilhaft für den Stadtteil, die Anwohner und die Verkehrsverhältnisse vor Ort auswirken, sodaß dies möglichst zu vermeiden ist. Mittelgroße Flächen lassen dagegen Nachhaltigkeit erhoffen.
Bereits der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Frankfurter Bogen sparte leider von Anfang an Planungen für die Verkehrserschließung weitestgehend aus. Die Verkehrserschließungsmöglichkeiten des Neubaugebietes waren zudem von vornherein eng begrenzt durch die A661, die Karl-Kirchner-Siedlung, das Wohngebiet an der Wolfsweide und die Justizvollzugsanstalten.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2010Sie sind hierOFOF 964/10Supermarkt im Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Juni 2010OMOM 4291Supermarkt im Frankfurter BogenDirektanregung
- 25. August 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1225Supermarkt im Frankfurter BogenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 1 SPD, GRÜNE und FDP gegen 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)