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ÖPP Brücken und andere Ingenieurbauwerke

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2010, ST 1222

Betreff:

ÖPP Brücken und andere Ingenieurbauwerke

Zu 1.)

Der vorliegende Planungsstand zur Ortsumfahrung Praunheim ermöglicht keine abschließende Beurteilung zu Umgestaltungsmaßnahmen am Bauwerk "Überführung Dillenburger Straße“. Aufgrund des vorhandenen Bauwerkszustandes sind Instandsetzungsmaßnahmen am Bauwerk innerhalb der nächsten fünf Jahre notwendig, so dass die Instandsetzung des Bauwerks innerhalb und außerhalb des ÖPP-Projektes durchgeführt werden müsste, unabhängig wie weit die Planungen der Ortsumfahrung Praunheim voran geschritten sind. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, auch im Rahmen der Gesamtheit des Straßenzuges Rosa-Luxemburg, das Bauwerk im Portfolio des ÖPP-Verfahrens zu belassen.

Der Vertrag mit dem ÖPP-Partner wird berücksichtigen, dass möglicherweise durch die Umfahrung Praunheim Eingriffe in das Bauwerk notwendig werden.

Zu 2.)

Entlang der Rosa-Luxemburg-Straße ist für den Lärmschutz sowohl eine Verlängerung als auch eine Erhöhung der Lärmschutzwände gegenüber dem heutigen Bestand vorgesehen. Konkrete Planungen dazu liegen noch nicht vor.

Der Einbau von lärmmindernden Asphalten ist aufgrund der fehlenden Zulassung auf Brückenbauwerken und den fehlenden Langzeiterfahrungen zurzeit nicht vorgesehen, siehe hierzu Stellungnahme zur V 1295/2010, ST 1085.

Um die Lärmbelastung der Anwohner deutlich zu reduzieren, wird der Neubau von Lärmschutzwänden und ein Austausch der Übergangskonstruktionen im Rahmen des ÖPP geplant. Darüber hinaus wird im Ausschreibungsverfahren zum ÖPP vorgesehen, dass wenn der Stand der Technik den Einsatz von lärmreduzierten Asphalten zulässt, der Unternehmer diesen auch bei einer fälligen Fahrbahnerneuerung einzubauen hat.

Zu 3.)

Die Realisierbarkeit barrierefreier Zugänge wird an allen Bauwerken des Portfolios, die hierfür in Frage kommen, im Zuge der Ausschreibung geprüft. Wo diese Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass eine Realisierung möglich und sinnvoll ist, wird ein barrierefreier Zugang hergestellt.

Ein barrierefreier Umbau der Treppenanlage am Gerhart-Hauptmann-Ring 410 (BW 7258306) ist aufgrund der örtlichen Geometrie (enge Nachbarbebauung) nicht möglich.

Das Brückenbauwerk über die Thomas-Mann-Straße (BW 7258305) ist über Rampen barrierefrei zugänglich. Beim angesprochenen Aufgang handelt es sich in erster Hinsicht um einen Zugang vom Straßenniveau Thomas-Mann-Straße zum kleinen Einkaufszentrum. Der barrierefreie Ausbau dieses Aufganges ist bislang nicht geplant, da der Aufgang nicht zum Brückenbauwerk gehört. Der Aufgang dient primär als Zugang zum kleinen Einkaufszentrum und erst sekundär als Zugang zur Brücke.

Ein barrierefreier Umbau des Zuganges erscheint aufgrund der Örtlichkeit als möglich, würde aber zusätzliche, bislang nicht geplante Kosten verursachen.

Zu 4.)

Im Rahmen des ÖPP-Verfahrens werden hauptsächlich grundhafte Erneuerungen bzw. grundhafte Instandsetzungen von Bauwerken durchgeführt. Hierbei wird in die eigentliche Bauwerksgeometrie nicht oder nur leicht eingegriffen. Dementsprechend kann eine Anpassung der Abflussquerschnitte bei diesen Bauwerken nicht erfolgen.

Bei Bauwerken, welche komplett erneuert werden, sogenannte Ersatzneubauten, werden nach Abstimmung mit der Stadtentwässerung die notwendigen Anpassungen an die Abflussquerschnitte erfolgen.

Zu 5.)

Am Praunheimer Steg wurde im Juni 2010 im Rahmen der Gewährleistung der Baufirma die Mängelbeseitigung vorgenommen. Nach Beseitigung der Gewährleistungsmängel und Anpassung des Prüfberichtes hat der Praunheimer Steg aktuell die Zustandsnote 2,0. Es existieren noch zwei kleinere Schäden, die die Baufirma nicht zu vertreten hat (ein sehr kleiner Anprallschaden und Vogelkot auf dem Brückenpfeiler). Werden diese Schäden nicht berücksichtigt, hätte der Praunheimer Steg aktuell eine Zustandsnote von 1,4.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Mai 2010OFOF 626/8ÖPP Brücken und andere IngenieurbauwerkeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Juni 2010VV 1344ÖPP Brücken und andere IngenieurbauwerkeAnfrage
  3. 26. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1222ÖPP Brücken und andere Ingenieurbauwerke
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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