Sonnenschirm für den Spielplatz "Am Taubenzehnten"
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1206
Betreff: Sonnenschirm für den Spielplatz "Am Taubenzehnten" Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Die Aufstellung von Sonnenschirmen hat sich dort bewährt, wo Kleinkinderspielbereiche vorhanden sind. Bei dem Spielplatz "Am Taubenzehnten" handelt es sich jedoch um einen Spielplatz, der für Kinder im Alter von 6-12 Jahren konzipiert ist, also für ältere Kinder. Da hier somit Kinder spielen, welche überwiegend in Bewegung sind, sieht der Magistrat keine Notwendigkeit zum Aufstellen eines solchen Schirmes. Im Gegensatz zu den umliegenden Spielplätzen, die sich in fußläufiger Entfernung befinden, ist hier der Kleinkinderspielbereich nicht so umfänglich ausgebaut. Die naheliegenden Spielplätze indes verfügen über größere Kleinkinderspielbereiche und sind jeweils auch mit Sonnenschirmen ausgestattet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2016OFOF 33/12Sonnenschirm für Spielplatz „Am Taubenzehnten“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 3. Juni 2016OMOM 165Sonnenschirm für Spielplatz „Am Taubenzehnten“Direktanregung
- 9. September 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1206Sonnenschirm für den Spielplatz "Am Taubenzehnten"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab