Anwohnerparken in der Waldfriedstraße 16 bis 20
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Zusammenfassung
Die Anwohner fordern reservierte Parkplätze in der Waldfriedstraße 16-20. Der Magistrat weist darauf hin, dass die 50/50-Regelung in der bestehenden Bewohnerparkzone 36 eingehalten werden muss, was bedeutet, dass 50 % der Parkplätze für Anwohner und 50 % für freies Parken vorgesehen sind. Daher kann der Antrag nicht genehmigt werden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Waldfriedstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Transparenz bei Lärmmessungen im Zusammenhang mit dem World Club Dome14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in der Waldfriedstraße/Ecke Henselstraße23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Straßenbahnhaltestelle „Balduinstraße“25.04.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Waldfriedstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Bereich Waldfriedstraße 16-20 ist bereits Teil der Bewohnerparkzone 36. Innerhalb dieser Zone muss die "50/50-Regelung" eingehalten werden. 50 % der Parkplätze sind als Bewohnerparkplätze zu kennzeichnen, 50 % sind für freies Parken vorgesehen. Die Parkplätz vor der Waldfriedstraße 16-20 gehören zu den freien Parkplätzen. Insofern hier für die Bewohnerinnen und Bewohner reservierte Parkplätze gefordert werden, müssen an anderer Stelle stattdessen freie Parkplätze geschaffen werden. Aus diesem Grund kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2019OFOF 1300/5Anwohnerparken in der Waldfriedstraße 16 bis 20Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. August 2019OMOM 4988Anwohnerparken in der Waldfriedstraße 16 bis 20Direktanregung
- 24. Januar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 118Anwohnerparken in der Waldfriedstraße 16 bis 20Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab