eungesheimTitel/Betreff: Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1174
Betreff: Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10 Zu der vorliegenden Anregung hat der Magistrat Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Darmstadt zunächst um eine Stellungnahme gebeten. Dies erfolgte mit Schreiben vom 24.06.2013 und wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben: "[...] vom Ortsbeirat 10 wurden im Bereich der A 661 schon mehrere Anfragen bezüglich Lärmschutzmaßnahmen über die Stadt Frankfurt am Main an uns herangetragen und dementsprechend auch schon beantwortet. Der Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 10 mit den Stadtteilen Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim betrifft einen sehr langen Streckenabschnitt der A 661. Für den Bereich AS Eckenheim und Dreieck Preungesheim hatte ich auf Grundlage der vorliegenden Daten eine schalltechnische Berechnung durchgeführt. Das Ergebnis war, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung für das genannte Wohngebiet nicht gegeben sind. Weiterhin hatte ich dem Amt für Straßenbau und Erschließung, auch auf Anfrage des OBR 10, mitgeteilt, dass ein Ausbau der A 661 zwischen dem AK Bad Homburg und der AS Eckenheim teilweise von 4 auf 6 Spuren geplant ist. Allerdings kann ich zu dem aktuellen Planungsstand keine weiteren Auskünfte geben, da das Verfahren bis auf weiteres verschoben wurde. Zu der Anfrage Flüsterasphalt künftig einzubauen, kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei dem Einbau von offenporigen Asphaltdeckschichten (OPA) zum einen um eine aktive Lärmschutzmaßnahme im Rahmen der Lärmvorsorge handelt und die Voraussetzungen dafür erst vorliegen müssen. Zum anderen wird dann festgelegt in welcher Art der aktive Lärmschutz ausgeführt wird. Über einen Einbau von OPA wird im Einzelfall nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entschieden[...]". Speziell zum Thema Verkehrslärmschutzverordnung und Ausbau der A 661 zwischen dem AK Bad Homburg und der AS Eckenheim von 4 auf 6 Spuren wurde von Seiten Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Frankfurt mit Schreiben vom 15.02.2012 Folgendes mitgeteilt: "[...] Beim Lärmschutz an Bundesfernstraßen wird zwischen der Lärmvorsorge und der Lärmsanierung unterschieden. Die Lärmvorsorge, die für den Lärmschutz beim Neu- und Ausbau von Straßen gilt, ist im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in §§ 41 - 43 und in der der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) geregelt. Die Verkehrslärmschutzverordnung bestimmt in § 1 Abs. 1 den Anwendungsbereich, beschreibt in § 1 Abs. 2 die wesentliche Änderung, setzt in § 2 die Immissionsgrenzwerte fest und regelt in § 3 das Berechnungsverfahren. Die 16. BImSchV gilt für den Bau und die wesentliche Änderung von Straßen. Bei der wesentlichen Änderung muss es sich um einen erheblichen baulichen Eingriff handeln, der gleichzeitig zu einer spürbaren Verschlechterung der bisherigen Lärmsituation führt. Die Änderung einer Straße gilt u. a. als wesentlich, wenn eine Straße um einen oder mehrere Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr baulich erweitert wird. Da die BAB A 661 bei dem geplanten Ausbau der A 661 zwischen dem Autobahnkreuz Bad Homburg und der Anschlussstelle Eckenheim teilweise von 4 auf 6 Fahrstreifen ausgebaut wird, ist die Änderung als wesentlich zu beurteilen. Die schalltechnischen Untersuchungen werden von einem Ingenieurbüro ausgeführt. Zum heutigen Planungsstand kann über die Ausführung des Lärmschutzes noch keine Aussage getroffen werden. Das Verfahren des geplanten Ausbaus der BAB A 661 wurde bis auf weiteres verschoben. Grundlage für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen ist der Erlass der "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinien-StV) veröffentlicht durch das Bundesverkehrsministerium am 23.11.2007. Nach Vorlage der o.g. schalltechnischen Untersuchung wird geprüft, ob die Kriterien für eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorliegen. Zur Erläuterung habe ich die wichtigsten Passagen der Lärmschutz-Richtlinie-StV angefügt: Grundsätze gemäß Lärmschutz-Richtlinie-StV:
- Straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort (RLS-90) einen der folgenden Richtwerte überschreitet: In reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen 70 dB(
- A)zwischen 06.00 und 22.00 Uhr (tags) 60 dB(
- A)zwischen 22.00 und 06.00 (nachts)
- Maßgebend für die Berechnung des Beurteilungspegels und die Bestimmung des Immissionsortes sind die RLS-90. Örtliche Schallmessungen können nicht berücksichtigt werden, da sich die Messwerte nur auf die zum Zeitpunkt der Messungen vorhandenen Schallemissions- und Schallausbreitungsbedingungen beziehen.
- Durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen soll der Beurteilungspegel unter den Richtwert abgesenkt, mindestens jedoch eine Pegelminderung um 3 dB(A) bewirkt werden.
- Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen sind auf die Zeit zu beschränken (Tag oder Nacht), für die Überschreitungen des Beurteilungspegels nach 2. errechnet worden sind. Planerische Vorarbeiten zum Ausbau der BAB A 661 zwischen dem Autobahnkreuz Bad Homburg und der Anschlussstelle Eckenheim auf 6 Spuren werden derzeit durchgeführt. Im Verlauf der eigentlichen Planung werden dann u. a. auch die Iärmtechnischen Berechnungen ausgearbeitet[...]". Soweit die Ausführungen von Hessen Mobil zu den durch den Ortsbeirat erbetenen Auskünften. Ergänzend weist der Magistrat darauf hin, dass er sich selbstverständlich im Rahmen seiner originären Zuständigkeit und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten gegenüber Hessen Mobil, immer für einen maximal möglichen Lärmschutz entlang der die Stadt tangierenden Bundesautobahnen einsetzen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2011OFOF 98/10eungesheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A.661 im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag
- 25. Oktober 2011OMOM 488Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 27. Januar 2012STST 170eungesheimTitel/Betreff: Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10Stellungnahme
- 6. August 2012STST 1176eungesheimTitel/Betreff: Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10Stellungnahme
- 28. Januar 2013STST 125eungesheimTitel/Betreff: Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10Stellungnahme
- 5. August 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 96 WochenSTST 1174eungesheimTitel/Betreff: Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahn A 661 im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab