Aufstellung eines zusätzlichen Spielgerätes auf dem Spielplatz Sulzbachwiesen
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1164
Betreff: Aufstellung eines zusätzlichen Spielgerätes auf dem Spielplatz Sulzbachwiesen Vorläufige Stellungnahme: Im Sachverhalt hat sich zwischenzeitlich keine Änderung ergeben. Unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung kann eine Investition in Höhe von ca. 10.000 Euro nicht erfolgen. Zu einer möglichen Umsetzung der Anregung kann erst eine Aussage getroffen werden, wenn nach Genehmigung des Haushalts verbindliche finanzielle Eckdaten vorliegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2012OFOF 551/6Aufstellung eines zusätzlichen Spielgerätes auf dem Spielplatz SulzbachwiesenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2012OMOM 1731Aufstellung eines zusätzlichen Spielgerätes auf dem Spielplatz SulzbachwiesenDirektanregung
- 22. Februar 2013STST 325Aufstellung eines zusätzlichen Spielgerätes auf dem Spielplatz SulzbachwiesenStellungnahme
- 29. Juli 2013Sie sind hierSTST 1164Aufstellung eines zusätzlichen Spielgerätes auf dem Spielplatz SulzbachwiesenStellungnahme
- 22. November 2013Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 1595Aufstellung eines zusätzlichen Spielgerätes auf dem Spielplatz SulzbachwiesenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab