Schwanheim - Einrichtung eines Basketballfeld unterhalb der Schwanheimer Brücke (B40)
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat die Einrichtung eines Basketballfeldes unterhalb der Schwanheimer Brücke vorgeschlagen. Der Magistrat lehnt diesen Vorschlag ab, da die Fläche aus Instandhaltungsgründen freigehalten werden muss und statische Bedenken gegen Verankerungen in den Brückenpfeilern bestehen.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Fläche unter der Brücke muss aus Instandhaltungsgründen freigehalten werden und Verankerungen in den Brückenpfeilern sind aus statischen Gründen nicht zu realisieren. Aufgrund dessen kann der Magistrat die Anregung des Ortsbeirates nicht unterstützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2023OFOF 854/6Schwanheim - Einrichtung eines Basketballfeldes unterhalb der Schwanheimer Brücke (B 40)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 10. Oktober 2023OMOM 4558Schwanheim - Einrichtung eines Basketballfeldes unterhalb der Schwanheimer Brücke (B 40)Direktanregung
- 15. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 115Schwanheim - Einrichtung eines Basketballfeld unterhalb der Schwanheimer Brücke (B40)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab