Fehlende Straßenbeleuchtung im Bereich der Bushaltestelle an der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg"
Zusammenfassung
Der Magistrat wird Hessen Mobil kontaktieren, um die provisorische Beleuchtung an der Bushaltestelle an der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" sicherzustellen. Zudem wird das betriebsführende Unternehmen beauftragt, die Beleuchtungsanlage wieder in Betrieb zu nehmen, sobald dies möglich ist.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Zuge des Rück- und Umbaus der Straße und der Brücke im Bereich der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" musste die Beleuchtungsanlage demontiert werden. Die provisorische Beleuchtung im Bereich der Bushaltestelle sollte daher vom Verursacher der Maßnahme, Hessen Mobil, sichergestellt werden. Der Magistrat wird Hessen Mobil kontaktieren und darum bitten, dass man sich dieser Sache dort annimmt. Der Magistrat wird ebenso veranlassen, dass das betriebsführende Unternehmen die Beleuchtungsanlage im Bereich der Straße wieder in Betrieb nimmt, sobald dies - abgestimmt auf die Baumaßnahme - möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2021OFOF 1137/10Fehlende Straßenbeleuchtung im Bereich der Bushaltestelle an der S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Februar 2021VV 1943Fehlende Straßenbeleuchtung im Bereich der Bushaltestelle an der S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“Anfrage
- 25. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1155Fehlende Straßenbeleuchtung im Bereich der Bushaltestelle an der S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab