Parksituation Gründenseestraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, dass ein Poller neben der Liegenschaft Baumertstraße 59 aufgrund eines bestehenden eingeschränkten Halteverbots nicht umgesetzt werden kann. Stattdessen wird eine Sperrfläche vor der Liegenschaft Baumertstraße 57 markiert, um die Sicht bei der Ausfahrt zu verbessern. Diese Maßnahme soll im vierten Quartal 2022 durchgeführt werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Baumertstraße 59
Ein Poller neben der Liegenschaft Baumertstraße 59 kann nicht umgesetzt werden, da in diesem Bereich ein eingeschränktes, jedoch kein absolutes Halteverbot angeordnet ist. Ein Poller widerspräche der bestehenden Parkordnung.
Baumertstraße 57
Um die Sichtbeziehung bei der Ausfahrt aus der Gründenseestraße zu verbessern, wird der Magistrat vor der Liegenschaft Baumertstraße 57 eine Sperrfläche markieren. Die Maßnahme wird voraussichtlich im vierten Quartal 2022 ausgeführt. Sollte die Sperrfläche regelmäßig illegal beparkt werden, wird der Magistrat hier einen Poller installieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2022OFOF 172/11Parksituation GründenseestraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Februar 2022OMOM 1529Parksituation GründenseestraßeDirektanregung
- 16. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1148Parksituation GründenseestraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab