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Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger neu planen und umsetzen

Vorlagentyp: STMagistrat
63 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1143

Betreff: Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger neu planen und umsetzen Mit einem "Tag der offenen Tür" wurde die Bezirkssportanlage Preungesheim am 20. Mai feierlich eröffnet. Die Sportler und Besucher waren von den Freiflächen und der Dreifeldhalle hellauf begeistert. Von dem Gelände hat man einen freien Blick auf die Frankfurter Skyline. Die Belange mobilitätseingeschränkter Personen waren von Anfang an Bestandteil der Planung der Sportanlage Sportpark Preungesheim und wurde auch mit dem Ortsbeirat diskutiert. Besucherinnen und Besucher der Sportanlage, die auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, können die Außenfläche und die Sporthalle von der Haltestelle Alkmenestraße der Straßenbahnlinie 18 aus über den Haupteingang erreichen. Künftig wird überdies ein Zugang über den asphaltierten Weg nördlich des Lärmschutzwalls und den Osteingang möglich sein. Die Erreichbarkeit des Geländes über den derzeit mit einer Treppe versehenen Westeingang würde den Bau einer Rampe voraussetzen, die den Höhenunterschied von ca. 4 m zwischen Straße und Rasenspielfeld überwindet und mit Zwischenpodesten ca. 100 m lang wäre. Dieser Weg müsste aufgrund der Steilheit des Geländes mit seitlichen Stützmauern und Entwässerungseinrichtungen versehen werden und würde voraussichtlich ca. 300.000 € (netto) kosten. Demgegenüber haben die Zugänge über den Haupteingang und den künftigen Osteingang den Vorteil eines relativ geringen und kontinuierlichen Gefälles. Der Bau einer Rampe an der Westseite der Sportanlage wird daher nicht weiter verfolgt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2016OFOF 134/10Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte BürgerOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 4. Oktober 2016VV 159Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte BürgerAnfrage
  3. 19. Dezember 2016STST 1797Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte BürgerStellungnahme
  4. 21. Februar 2017OFOF 249/10Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger neu planen und umsetzenOrtsbeiratsantrag · FDP
  5. 7. März 2017OMOM 1294Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger neu planen und umsetzenDirektanregung
  6. 23. Juni 2017Sie sind hier
    STST 1143Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger neu planen und umsetzen
    Stellungnahme
  7. 2. August 2017OFOF 337/10Zugang zum Sportpark Preungesheim vom Westeingang ausOrtsbeiratsantrag · SPD
  8. 22. August 2017OMOM 2010Zugang zum Sportpark Preungesheim vom West-Eingang ausDirektanregung
  9. 8. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 2394Zugang zum Sportpark Preungesheim vom West-Eingang ausStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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