Jugendhaus Bonames
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 113
Betreff: Jugendhaus Bonames Der städtische Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, hält ein vielfältiges und bedarfsorientiertes Freizeitangebot für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren sowie für die Zielgruppe der Teenies und Jugendlichen bis 18 Jahren vor. Seit 2012 stehen insgesamt 4 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. Die Stellenvakanz der Jahrespraktikantenstelle sowie eine viermonatige Vakanz einer Stelle führten im letzten Jahr zu Einschränkungen. Erfreulicherweise sind alle Stellen seit 15. September 2014 wiederbesetzt. Als öffentlicher Träger ist sich der Betrieb seiner Verantwortung bewusst, pädagogische Fachkräfte auszubilden. Deshalb ist geplant die Praktikantenstelle in diesem Jahr wieder zu besetzen. Im Übrigen ist festzustellen, dass die Betreuungssituation (Angebot an Hortplätzen und erweiterter schulischer Betreuung) für die 6 - 12 jährigen Kinder im Stadtteil als befriedigend zu betrachten ist. Mit einem Versorgungsgrad von 51% (August-Jaspert-Schule) bzw. 55% (Michael-Gryzmek-Schule) ist der Stadtteil Bonames im städtischen Durchschnitt nicht unterversorgt. Angebote des Kinder- und Jugendhauses können nicht als gesichertes Betreuungsangebot betrachtet werden. Es handelt sich um ein offenes Angebot, das, soweit möglich, auch eine Hausaufgaben- und Mittagsbetreuung vorhält.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. September 2014OFOF 671/10Jugendhaus BonamesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. September 2014OMOM 3500Jugendhaus BonamesDirektanregung
- 23. Januar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 113Jugendhaus BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab