Friedhof Niederursel - hier: Instandsetzung der alten Friedhofsmauer
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der dringenden Sanierung der alten Friedhofsmauer in Niederursel, die in einem maroden Zustand ist. Aufgrund der finanziellen Situation und der Notwendigkeit, die Ausgaben im Friedhofswesen kritisch zu beleuchten, wird eine Instandsetzung der Innenmauern nicht befürwortet.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das betreffende Mauerstück von rd. 20 lfd. Meter ist dringend grundlegend sanierungsbedürftig. Die unter dem Putz liegenden Ziegelsteine sind marode, es wird vermutet, dass das Fundament nicht mehr trägt und deshalb erneuert werden muss. Die Standsicherheit ist nicht mehr vollumfänglich gegeben. Der Rest der insgesamt ca. 220 Meter langen Mauer befindet sich ebenfalls in einem schlechten Zustand, so dass in absehbarer Zeit auch hier Maßnahmen erforderlich sind, um die Standsicherheit zu erhalten. Um die Mauer dauerhaft in einen sicheren Zustand zu versetzen, wäre eine grundlegende Erneuerung erforderlich. Auf Basis von anderen vergleichbaren Sanierungsfällen geht das Fachamt davon aus, dass allein für die Instandsetzung des ersten Teilstücks Kosten in Höhe von ca. 25.000 Euro anfallen würden. Dementsprechend hoch sind die Kosten für die Sanierung der kompletten Mauer zu veranschlagen. Nach einer groben Schätzung würden sie sich auf rund. 300.000 Euro belaufen. Für den Abriss des Mauerteilstücks wird mit Ausgaben von 4.000 bis 5.000 Euro gerechnet. Der gebührenfinanzierte Haushalt für Friedhofsangelegenheiten ist seit Jahren defizitär. Im Hinblick auf die veränderte Bestattungskultur sowie den Investitionsstau auf den 36 Frankfurter Friedhöfen ist nicht davon auszugehen, dass sich die finanzielle Situation in absehbarer Zeit verbessert. Um eine Belastung der Einnahmenseite (Friedhofsgebühren) so gering wie möglich zu halten, müssen die Ausgaben im Friedhofswesen kritisch beleuchtet werden. Dazu verfolgt das Fachamt verschiedene Ansätze. Die Sanierung von Friedhofsmauern ist ein erheblicher Kostenfaktor. Auf die Instandsetzung von Außenmauern kann nicht verzichtet werden, jedoch sind innenliegende Mauern in den meisten Fällen entbehrlich. Das Fachamt möchte deshalb grundsätzlich von der Instandsetzung maroder Innenmauern absehen, dies auch im Hinblick auf eine Gleichbehandlung der Friedhöfe. Deshalb wird die Sanierung der Mauer in Niederursel auch bei einem Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget nicht befürwortet. Weder die innenliegende Friedhofsmauer noch die alte Friedhofskapelle stehen unter Denkmalschutz. Die alte Kapelle wird nicht genutzt. Aus diesem Grunde wurden in den letzten Jahren auch keine nennenswerten Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Der bauliche Zustand ist sehr schlecht. Es wird auf die Ausführungen zu Punkt 2 verwiesen. Die Friedhofsverwaltung muss bei ihren Baumaßnahmen die wirtschaftlichen Aspekte angemessen berücksichtigen. Davon sind alle Friedhöfe betroffen. So wurde beispielsweis in Schwanheim ein nicht mehr standsicheres Teilstück einer innenliegenden Mauer entfernt. Als Ausgleich für das gestalterische Element der Mauer ist geplant, einzelne Solitärpflanzen (Insektenschutzgehölze) zu pflanzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2020OFOF 594/8Friedhof Niederursel - hier: Instandsetzung der alten FriedhofsmauerOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Oktober 2020VV 1783Friedhof Niederursel - hier: Instandsetzung der alten FriedhofsmauerAnfrage
- 22. Januar 2021Sie sind hierSTST 111Friedhof Niederursel - hier: Instandsetzung der alten FriedhofsmauerStellungnahme
- 21. Juni 2021OFOF 34/8Friedhofsmauer Niederursel unbedingt erhaltenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 8. Juli 2021OMOM 542Friedhofsmauer Niederursel unbedingt erhaltenDirektanregung
- 27. September 2021Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1781Friedhofsmauer Niederursel unbedingt erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab