Baumbestattung auf dem Bornheimer Friedhof
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Möglichkeit von Baumbestattungen auf dem Bornheimer Friedhof. Der Magistrat erklärt, dass derzeit keine Baumgrabstätten in Bornheim realisiert werden, da die erforderlichen Flächen nicht vorhanden sind und bereits andere pflegefreie Grabarten zur Verfügung stehen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Derzeit sind Baumbestattungen auf den Friedhöfen Heiligenstock, Westhausen und Nieder-Erlenbach Neu sowie im Trauerwald auf dem Waldfriedhof Oberrad möglich. Es handelt sich hierbei um speziell konzipierte Friedhofsflächen mit entsprechender Größe, die in Bornheim nicht vorhanden ist. Zudem stehen dort mit dem von der Friedhofsgenossenschaft gestalteten Grabfeld und den Rasengrabstätten bereits zwei pflegefreie Grabarten zur Auswahl. Aus den genannten Gründen werden derzeit keine Baumgrabstätten in Bornheim realisiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2019MM 218Änderung der Friedhofsordnung (FO) und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 20. Februar 2020OFOF 447/4Baumbestattung auf dem Bornheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2020OMOM 5907Baumbestattung auf dem Bornheimer FriedhofDirektanregung
- 8. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1099Baumbestattung auf dem Bornheimer FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab