Errichtung eines (Wild-)Schutzzaunes entlang der A.661, Autobahnabschnitt Nidda, Alter Flugplatz Kalbach/Bonames
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1098
Betreff: Errichtung eines (Wild-)Schutzzaunes entlang der A 661, Autobahnabschnitt Nidda, Alter Flugplatz Kalbach/Bonames Hessen Mobil wurde vom Magistrat darum gebeten die Anregung des Ortsbeirats 12 zu prüfen. Der Magistrat bedauert, dass laut Stellungnahme von Hessen Mobil die Voraussetzungen für die Errichtung eines Schutzzauns nicht gegeben sind. "Voraussetzung für die Errichtung eines Wildschutzzauns ist gemäß den "Richtlinien für Wildschutzzäune an Bundesfernstraßen (WSchuZR)" eine Unfallhäufung mit Schalenwild. Diese Unfallhäufung liegt demnach vor, wenn zwischen den beiden Anschlussstellen des zu untersuchenden Straßenabschnitts pro Jahr und Streckenkilometer mehr als ein Unfall polizeilich registriert wird. Diesbezüglich ist ein Zeitraum von drei zurückliegenden Jahren zu überprüfen. Bei dem angefragten Abschnitt zwischen den Anschlussstellen FFM-Heddernheim und FFM-Eckenheim (Länge = 3,265 km) wurden im Zeitraum von 2012 bis einschließlich 2014 insgesamt 2 Unfälle mit Schalenwild polizeilich registriert."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. März 2015OFOF 430/12Errichtung eines (Wild-)Schutzzaunes entlang der A 661, Autobahnabschnitt Nidda, Alter Flugplatz BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. April 2015OMOM 4103Errichtung eines (Wild-) Schutzzaunes entlang der A 661, Autobahnabschnitt Nidda, Alter Flugplatz Kalbach/BonamesDirektanregung
- 24. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1098Errichtung eines (Wild-)Schutzzaunes entlang der A.661, Autobahnabschnitt Nidda, Alter Flugplatz Kalbach/BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab