Schilder mit Wendemöglichkeit der Fahrtrichtung beidseitig auf der Friedberger Landstraße zum Krei-sel in die Dortelweiler Straße anbringen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1090
Betreff: Schilder mit Wendemöglichkeit der Fahrtrichtung beidseitig auf der Friedberger Landstraße zum Krei-sel in die Dortelweiler Straße anbringen Ein Hinweis auf die Wendemöglichkeit in der Dortelweiler Straße ist nicht vorgesehen, da die Verkehrsführung in Fahrtrichtung Norden bereits im Jahr 2011 über die Gießener Straße mit Einrichtung eines Linksabbiegers im Rahmen des Baus der Straßenbahnlinie 18 hergestellt wurde. In diesem Zusammenhang wurde die wegweisende Beschilderung der veränderten Verkehrsführung angepasst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2015OFOF 855/10Schilder mit Wendemöglichkeit der Fahrtrichtung beidseitig auf Friedberger Landstraße zum Kreisel in die Dortelweiler Straße anbringenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 8. September 2015OMOM 4421Schilder mit Wendemöglichkeit der Fahrtrichtung beidseitig auf Friedberger Landstraße zum Kreisel in die Dortelweiler Straße anbringenDirektanregung
- 5. Februar 2016STST 264Schilder mit Wendemöglichkeit der Fahrtrichtung beidseitig auf Friedberger Landstraße zum Kreisel in die Dortelweiler Straße anbringenStellungnahme
- 22. August 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 1090Schilder mit Wendemöglichkeit der Fahrtrichtung beidseitig auf der Friedberger Landstraße zum Krei-sel in die Dortelweiler Straße anbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab