Sindlingen: Den Ponyzwergen Sindlingen ein Gelände zur Verfügung stellen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, dem Verein Ponyzwerge Sindlingen e. V. kein alternatives Gelände zur Verfügung zu stellen, da das bisher genutzte Grundstück gekündigt wurde und das Angebot eines Alternativgrundstücks abgelehnt wurde. Die städtischen Grundstücke sind verpachtet und die angestrebte Nutzung ist nur eingeschränkt möglich.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Verein Ponyzwerge Sindlingen e.
V. wusste bereits seit einiger Zeit, dass er das bisher von ihm genutzte Grundstück verlassen muss, da durch den Eigentümer eine Kündigung ausgesprochen wurde. Leider hat der Verein das Angebot zur Nutzung eines Alternativgrundstücks in der Nähe des bisherigen Standorts nicht angenommen.
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main kann dem Verein aus seinem Bestand eine Fläche in der gewünschten Größe zur Nutzung nicht zur Verfügung stellen. Die städtischen Grundstücke sind verpachtet. Die vom Verein angestrebte Nutzung auf Grundstücken im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet ist nicht oder nur zum Teil möglich. Das Aufstellen eines Bauwagens und die Errichtung von Zelten, Unterständen und Einzäunungen sind auf vielen Grundstücken nicht statthaft und bedürfen in jedem Fall einer Einzelfallprüfung. Wasser und Stromanschlüsse sind grundsätzlich nicht vorhanden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2024OFOF 953/6Sindlingen - Den Ponyzwergen Sindlingen ein Gelände zur Verfügung stellenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 5. März 2024OMOM 5211Sindlingen: Den Ponyzwergen Sindlingen ein Gelände zur Verfügung stellenDirektanregung
- 3. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1079Sindlingen: Den Ponyzwergen Sindlingen ein Gelände zur Verfügung stellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab