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Was wird aus den Geflüchteten der Unterkunft am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach?

Vorlagentyp: STMagistrat
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1047

Betreff: Was wird aus den Geflüchteten der Unterkunft am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach?

Zu 1.) Die voraussichtlichen Kosten für den ordnungsgemäßen Rückbau betragen 495.000,00 € brutto. In den ausgewiesenen Kosten ist der Rückbau der kompletten Anlage einschließlich des Wiederherrichtens der Freianlagen in den Ursprungszustand berücksichtigt. Eine Entsorgung der Anlage würde voraussichtlich weitere 95.000,00 € brutto kosten. Die Kosten für den Wiederaufbau an einem anderen Standort betragen ca. 2.100.000,00 € brutto. Die aufzuwendenden Mittel für den Wiederaufbau stehen in Abhängigkeit zur Örtlichkeit und können stark variieren. Die jeweilige Bodenbeschaffenheit sowie örtliche Gegebenheiten in Bezug auf die Versorgung mit Strom, Wasser, Abwasser und Wärme können zu Kostenverschiebungen führen.

Zu 2.) Im Moment steht keine geeignete Fläche für das Umsetzen der Modulanlage zur Verfügung. Die starke Nachfrage nach den wenigen freien Flächen innerhalb der Stadtgrenzen von Frankfurt für neue Schulen, Betreuungseinrichtungen für Kinder von 0 bis 12 Jahren und bezahlbaren Wohnraum macht das Akquirieren geeigneter und bezahlbarer Liegenschaften zwecks Unterbringung der Flüchtlinge zunehmend schwerer.

Zu 3.) Die Bewohnerinnen und Bewohner müssten auf verschiedene Unterkünfte mit teilweise geringerer Aufenthaltsqualität verteilt werden. Darunter wären auch Hotels der einfachen Kategorie.

Zu 4.) Zum Stichtag 15.03.2018 leben in der Unterkunft 177 Kinder und Jugendliche in der Altersgruppe von 0-17 (davon 63 Kinder im Alter von 0-5 Jahren). 22 Kinder werden in einer Krippe, weitere 22 Kinder in Kitas in den Stadtteilen um den Alten Flugplatz Bonames/Kalbach betreut. 8 Kinder sind für einen Krippenplatz sowie 6 Kinder für einen Kitaplatz in der Nähe angemeldet. Insgesamt 58 Kinder besuchen Grundschulen, davon 47 Kinder in den Grundschulen in Bonames (August-Jaspert-Schule) und Kalbach-Riedberg (GS Kalbach, Marie-Curie-Schule, GS Riedberg). Im Sommer 2018 werden weitere 10 Kinder in den o.g. Grundschulen eingeschult. Die Kinder und Jugendlichen, die weiterführende Schulen besuchen, sind nicht an den Standort gebunden.

Zu 5.) Je nach künftigem Wohnort müssten die Eltern neue Krabbelstuben- oder Kitaplätze finden. Angesichts der stadtweiten Knappheit an Plätzen wird dies nicht immer unmittelbar nach Umzug möglich sein. Sollte mit einem Wohnortwechsel der Besuch einer Kita über längere Zeit nicht möglich sein, hätte dies für den Spracherwerb und die Integration der betroffenen Kinder eine nachteilige Wirkung. Ein Wechsel der Grundschule wäre bei einem Umzug in entfernt liegende Stadtteile notwendig. Für die Grundschulkinder wäre ein Schulwechsel ein harter Einschnitt, insbesondere für diejenigen, die erst im Sommer 2018 eingeschult werden. Grundschulkinder, die vom Staatlichen Schulamt einer Intensivklasse zugewiesen worden sind, müssten diese unabhängig vom damit verbundenen Anfahrtsweg weiterhin besuchen, das könnte im Einzelfall mit großen Belastungen und langen Wegen für die Kinder und die Eltern verbunden sein.

Zu 6.) Da der Betrieb der Flüchtlingsunterkunft am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach anfänglich auf drei Jahre befristet war, sah sich der Magistrat nicht veranlasst, die Auswirkungen auf den Naturschutz (insbesondere auf Arten- und Biotopschutz) zu prüfen. Insofern kann diese Frage nicht mit belastbaren Zahlen oder Daten beantwortet werden. Das Umweltamt weist darauf hin, dass die Anlage, die in der Landschaftsschutzzone I steht, zu einem erhöhten Nutzungsdruck in der Landschaftsschutzzone II (in unmittelbarer Nachbarschaft und mit hohen arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gütern versehen) geführt hat. Durch den Wegfall des Hangar-Vorplatzes für Veranstaltungen des Tower-Cafes, betrieben durch die SFG Servicegesellschaft für Frankfurt und den GrünGürtel und anderer Veranstalter, möchten diese die Landschaftsschutzzone II zunehmend für die Durchführung von Veranstaltungen nutzen. Die Naturschule Hessen sowie Vertreter von BUND und NABU kooperieren von Anfang an eng mit dem Diakonischen Werk, dem Betreiber der Unterkunft. Es gibt verschiedene Projekte (Bauen von Nistkästen für Vögel, Amphibienschutz etc.), die gemeinsam mit den Bewohner/innen umgesetzt wurden. Weitere Aktionen und Kooperationen sind geplant. Die Institutionen betrachten die Projekte mit den Geflüchteten als Bereicherung und möchten die Zusammenarbeit gern fortsetzen.

Zu 7.) Gemäß der Sonderregelung § 246 Abs. 10 Baugesetzbuch könnte die Baugenehmigung zum Jahresende um bis zu weitere drei Jahre verlängert werden. Hierfür bedarf es der Zustimmung der Bauaufsicht und des Umweltamts. Nach Aussage des Umweltamtes und der Bauaufsicht ist eine solche Verlängerung grundsätzlich möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. März 2018OFOF 286/12Was wird aus den Geflüchteten der Unterkunft am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach?Ortsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
  2. 13. April 2018VV 818Was wird aus den Geflüchteten der Unterkunft am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach?Anfrage
  3. 8. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    STST 1047Was wird aus den Geflüchteten der Unterkunft am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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