Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1037
Betreff: Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert noch nicht abschließend Stellung nehmen zu können, da die Stellungnahme von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement leider noch nicht vorliegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. März 2013OFOF 673/6Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch TempobegrenzungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. April 2013OMOM 2103Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch TempobegrenzungDirektanregung
- 22. Juli 2013STST 1106Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch TempobegrenzungStellungnahme
- 13. Januar 2014STST 26Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch TempobegrenzungStellungnahme
- 11. August 2014Sie sind hierSTST 1037Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch TempobegrenzungStellungnahme
- 22. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 91 WochenSTST 1587Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch TempobegrenzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab