Kundenparkplätze im Ortsbezirk umgestalten
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, Maßnahmen zur Entsiegelung von Asphaltflächen zu prüfen, um den oberflächlichen Abfluss zu reduzieren und die Grundwasserneubildung zu fördern. Allerdings sind wasserdurchlässige Beläge bei Lebensmittelmärkten nicht zulässig, was hohe Kosten und eine Schließung der Märkte zur Folge hätte. Eine generelle Neukonzeption des Standorts wäre notwendig, um eine substanzielle Verbesserung zu erreichen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Maßnahmen zur Entsiegelung von Asphaltflächen können zur Reduzierung des oberflächlichen Abflusses und zur Förderung der örtlichen Grundwasserneubildung beitragen.
Im Bereich von PKW-Parkplätzen mit häufigem Fahrzeugwechsel (z.B. bei Lebensmittelmärkten) sind jedoch, gemäß dem einschlägigen technischen Regelwerk, wasserdurchlässige Beläge zum Schutz des Bodens und des Grundwassers nicht zulässig.
Aus Sicht der Lebensmittelmärkte, deren Grundstücksfläche sich im Eigentum befindet, wäre eine komplette Neuanlage zur Oberflächenentwässerung mit sehr hohen Kosten verbunden sowie einer mehrwöchigen Schließung des Filialbetriebs.
Eine Nahversorgung für die Bürger:innen vor Ort wäre in dem Zeitraum nicht mehr gewährleistet.
Eine substanzielle Verbesserung der Situation wäre nur im Rahmen einer generellen Neukonzeption des gesamten Standorts vorstellbar.
Für die Betreiber:in von Lebensmittelmärkten, die nicht Eigentümer:in, sondern Mieter:in der Grundstücksfläche sind, entfallen die Zuständigkeiten.
In diesem Zusammenhang möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass man nicht dazu ermächtigt ist, mit Wirtschaftsunternehmen zu vereinbaren, wie die im Eigentum befindlichen Parkplätze zu gestalten sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2023OFOF 245/8Kundenparkplätze im Ortsbezirk umgestaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Januar 2023OMOM 3484Kundenparkplätze im Ortsbezirk umgestaltenDirektanregung
- 5. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1034Kundenparkplätze im Ortsbezirk umgestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab