Sindlingen: Meisterpark und Villa Meister
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Planungen für den Meisterpark und die Villa Meister in Sindlingen geprüft. Es sind bisher keine Anträge eingereicht worden, und die Wohnfläche der Neubauten wird unter der relevanten Schwelle der Seveso-III-Richtlinie liegen. Der Park soll öffentlich zugänglich bleiben und ist als Kulturdenkmal geschützt.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Ziffer 1.: Bisher fanden im Rahmen einer Bauberatung lediglich Gespräche statt. Anträge wurden bislang nicht eingereicht. Zu Ziffern 2. und 5.: Die Wohnfläche der geplanten Neubauten wird deutlich unter der nach der Seveso-III-Richtlinie relevanten Beachtungsschwelle von 5000 m2 liegen. Insoweit ist die Seveso-III-Richtlinie hier nicht anzuwenden. Zu Ziffer 3.: Solche Verträge gibt es bisher nicht. Es wurde lediglich ein erstes Gespräch geführt. Zu Ziffer 4.: Ein Bebauungsplanverfahren ist weder erforderlich noch geplant. Zu Ziffer 6.: Der Regionale Flächennutzungsplan sieht an dieser Stelle "Grünfläche und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" vor. Außerdem liegt der Park im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung E 12. Der Meisterpark und seine Gebäude sind als Kulturdenkmal/Gartendenkmal geschützt. Zu Ziffer 7.: Eine gewerbliche Nutzung ist nicht vorgesehen. Zulässig wären jedoch etwa die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Zu Ziffer 8.: In den Bestandsgebäuden sind eine Wohnnutzung und Abstellräume vorgesehen. Zu Ziffer 9.: Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass der Park öffentlich zugänglich bleibt. Dies setzt ein denkmalgerechtes Nutzungskonzept voraus. Zu Ziffer 10.: Der Reiterverein Sindlingen e.V. muss die von ihm seit der Gründung im Jahr 1925 genutzte Reitanlage im historischen Meisterpark in Frankfurt Sindlingen verlassen und wird nach Okriftel umziehen. In einer Vereinbarung zwischen dem Verein und dem Magistrat wird geregelt, dass der Reiterverein Sindlingen e.V. auch nach dem Umzug nach Okriftel auf Antrag einen Zuschuss zu den anfallenden Pachtkosten sowie eine jährliche Pauschalzuwendung für Frankfurter Schüler und Jugendliche auf der Grundlage der Förderrichtlinien der Stadt Frankfurt am Main erhält. Zu Ziffer 11.: Ob eine entsprechende Vorstellung des Projekts in der Öffentlichkeit erfolgt, liegt in der Entscheidung des Bauherrn. Der Magistrat wird dies einfordern und unterstützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Dezember 2020OFOF 1433/6Sindlingen: Meisterpark und Villa Meister - Wie ist der Stand der Planungen?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2021VV 1912Sindlingen: Meisterpark und Villa Meister - Wie ist der Stand der Planungen?Anfrage
- 7. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1028Sindlingen: Meisterpark und Villa Meister - Wie ist der Stand der Planungen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab