Überschwemmungen im Riederwald beseitigen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2016, ST 1017
Betreff: Überschwemmungen im Riederwald beseitigen Die fachliche Prüfung des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) hat ergeben, dass die Fläche vor dem Bunker zum einen Teil auf privatem Grund und zum anderen Teil in der Zuständigkeit des Stadtschulamtes liegt, sodass Pflege und Instandhaltung der in Rede stehenden Fläche ebenfalls dem jeweiligen Eigentümer auferlegt ist. Unabhängig davon hat der Magistrat die FES beauftragt, die Sinkkästen am Platz vor dem Postgebäude zusätzlich außerhalb des Turnus zu reinigen, um schnelle Abhilfe zu schaffen. Die Überschwemmungen sind ursächlich auf die vermehrt auftretenden Starkregenanlässe und die damit einhergehende Überlastung der vorhandenen Kanäle zurückzuführen. Der Einsatz der im gesamten Stadtgebiet verbauten Sinkkästen orientiert sich an technischen, allgemein im Städtebau gültigen Eckdaten. Die Abstände der Straßenabläufe hängen von der zu entwässernden Fläche, vom Wasseranfall und von den Gefälleverhältnissen in der Straße ab. Das Einzugsgebiet eines Straßenablaufes beträgt höchstens 400 m2. In Straßen der Bauklassen SV, I, II, III und IV gemäß ER 1 soll der Abstand der Straßenabläufe 25 m, in Straßen der Bauklassen V und VI 35 m nicht überschreiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2016OFOF 11/11Überschwemmungen im Riederwald beseitigenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. Juni 2016OMOM 167Überschwemmungen im Riederwald beseitigenDirektanregung
- 8. August 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1017Überschwemmungen im Riederwald beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab