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Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 10?

Vorlagentyp: STMagistrat
180 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Thema Antisemitismus in Schulen und städtischen Einrichtungen im Ortsbezirk 10. Es wird festgestellt, dass in den letzten drei Jahren keine antisemitischen Vorfälle gemeldet wurden und es zahlreiche präventive Maßnahmen gibt, um Antisemitismus und Rassismus entgegenzuwirken. Ziel ist es, eine positive Schulkultur zu fördern und die Akzeptanz von Vielfalt zu stärken.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Ein Großteil der Fragen bezieht sich auch auf den Unterricht und Schulbetrieb. Das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main meldet hierzu mit Stand 09.12.2022, dass dort keine Meldungen über antisemitische Vorfälle vorliegen. Im Rahmen der Jugendhilfeangebote des Stadtschulamtes der Stadt Frankfurt am Main gibt es ebenfalls keine Rückmeldungen über spezifisch antisemitisch motivierte Konflikte. In den Auswertungsgesprächen berichten Jugendhilfe und Schule über Konflikte im Bereich Rassismus durch fehlenden Respekt anderen Kulturen und der Vielfalt von Geschlechtern gegenüber. Weder für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in freier Trägerschaft noch für die Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft im Ortsbezirk 10 sind in den letzten drei Jahren antisemitische Vorfälle gemeldet worden. Von der Stadt Frankfurt am Main werden eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um Antisemitismus präventiv vorzubeugen. Im Ortsbezirk 10 gibt es eine weiterführende und sechs Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. An fünf dieser Schulen werden Jugendhilfeangebote umgesetzt (Sternpiloten, Jugendhilfe in der Grundschule, Jugendhilfe in der Schule). Alle oben benannten Jugendhilfeangebote verstehen die Förderung einer positiven Schulkultur ohne Rassismus als Angebots- und Querschnittsaufgabe. Sie gestalten und begleiten Lernprozesse mit dem Ziel, gegenseitigen Respekt, Wertschätzung und Anerkennung von Vielfalt zu einem selbstverständlichen Teil der Schulkultur zu machen. Ein konkreter Baustein, der den Umgang mit Vielfalt und Inklusion befördert, ist das soziale Lernen. Die Jugendhilfe bringt dafür spezifische methodische Kompetenzen mit, die sie in Form von Unterrichtsbegleitung, sozialen Kompetenztrainings, Mediation oder Projektarbeit einbringt. Die Förderung sozialer und personaler Kompetenzen, der Partizipation und des sozialen Miteinanders wird so zu einem zentralen Bestandteil der Bildungsbiographie der Kinder und Jugendlichen. Daneben gibt es bei dem Thema Rassismus eine gute Kooperation mit der Bildungsstätte Anne Frank und mit der Koordinierungsstelle Antiradikalisierung vom Amt für Multikulturelle Angelegenheiten. So setzt die Jugendhilfe in der Schule zum Beispiel Projekte im Rahmen der Initiative "Schule ohne Rassismus" mit um und Jugendhilfefachkräfte nahmen an der ufuq Multiplikatorinnen- und Multiplikatorenfortbildung teil. Die im Amt für multikulturelle Angelegenheiten eingerichtete "Koordinierungsstelle Antiradikalisierung, präventive Jugendarbeit und politische Bildung" leistet Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit durch den Aufbau von Netzwerken, Beratungen, Fachtage und Fortbildungen für Lehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal. Pädagogische Maßnahmen sind notwendig um bestehende Denk- und Handlungsweisen zu reflektieren und gemeinsam Lösungsansätze zu generieren. Ziel der Koordinierungsstelle ist es, pädagogisches Fachpersonal in Schulen und Jugendeinrichtungen über Angebote zu informieren, die einen präventiven Ansatz verfolgen. Elternarbeit ist ein wichtiger Baustein in der Präventionsarbeit. Auch Eltern können sich an die Koordinierungsstelle wenden. Diese unterstützt und berät bei der Einschätzung der Sachlage und verweist je nach Situation an kommunale Akteure und Strukturen der Präventionsarbeit. Zu verweisen ist ferner auf das in 2013 eingerichtete "Ämternetzwerk gegen Extremismus". Ziel ist die Unterstützung der Institutionen und Ämter zum Thema Extremismus. Zweck dieses Netzwerkes ist die Prävention, Risikominimierung und Intervention bei Anzeichen für Radikalisierung bei jungen Menschen und ihrem sozialen Umfeld. Dies schließt ebenfalls die Unterstützung der mit ihnen in Kontakt stehenden Fachkräfte ein. Die Koordination liegt beim Amt für multikulturelle Angelegenheiten. Formen von Antisemitismus sollten zudem im schulischen und außerschulischen Bildungsbereich thematisiert werden. Hierzu sind multiperspektivische Ansätze in der pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen notwendig. Notwendig ist dabei eine Befassung mit Judenfeindschaft, auch unabhängig vom Nationalsozialismus. Es sollte deutlich werden, dass Antisemitismus nicht auf die NS-Zeit reduziert, sondern auch ein aktuelles Thema ist. Er tritt z.B. bei den Debatten rund um den Nahostkonflikt auf, aber auch durch Witze und Pöbeleien im Alltag. Besonders Schulen als wichtige Orte der Prävention müssen dabei unterstützt werden. Bereits bestehende Strukturen wie das Projekt "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" können in der pädagogischen Arbeit die Aktualität von Antisemitismus betonen und jede weitere Form von Diskriminierung thematisieren. Das Jugend- und Sozialamt bietet seit vielen Jahren das zweitägige Fortbildungsseminar "Professionell handeln in Gewaltsituationen - konstruktive Deeskalation und Intervention" an. Die AntiDiskriminierungsBeratung (ADiBe) berät und unterstützt Menschen in ganz Hessen. Es handelt sich um ein Netzwerk aus 17 Organisationen, die auf unterschiedliche Formen von Diskriminierung spezialisiert sind. Die Koordination befindet sich in Frankfurt in der Bildungsstätte Anne Frank. Im Rahmen der subjekt- und lebensweltorientierten Kinder- und Jugendarbeit wurde und wird jeder Art von Antisemitismus, Ausgrenzung, Abwertung, Diskriminierung und Unterdrückung entschieden entgegengetreten. Die Zielsetzung der pädagogischen Arbeit vor Ort setzt grundsätzlich bei der Entwicklung einer Akzeptanz unterschiedlicher Lebenswelten und Kulturen an und stellt die Toleranz im Umgang miteinander in den Mittelpunkt der Betrachtung. Darüber hinaus ist Interkulturelle Kompetenz seit 2002 Teil der Leitlinien in der Kinder- und Jugendhilfe in Frankfurt. Die Bildungsstätte Anne Frank bietet zudem seit 2015 im Auftrag des Jugend- und Sozialamtes den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Kinder- und Jugendeinrichtungen Fachtage (2x jährlich) und eine regelmäßige Praxisgruppe (4-6x jährlich) zum Umgang mit u. a. antisemitischer Radikalisierung an. In einer Geh-Struktur besuchten die Mitarbeitenden der Bildungsstätte Anne Frank 2019 insgesamt 10 Stadtteilarbeitskreise, um die Mitarbeitenden der Einrichtungen für die Thematik zu sensibilisieren. Die pädagogische Arbeit vor Ort ist auch durch die Leitlinien der Kinder- und Jugendarbeit (Leitlinien zur Inklusion, interkulturelle Leitlinie, Leitlinien zur Mädchenarbeit bzw. Jungenarbeit etc.) gerahmt. Unabhängig von den konzeptionellen Leitorientierungen sind die regelmäßig stattfindenden Fortbildungen und Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit bewährte Maßnahmen. Wie die Evaluation des Förderprogramms Jugendhilfe in der Schule von 2014-2017 erlaubt einige Hinweise darauf, dass die Jugendhilfeangebote in der Schule zu einer Stärkung der Handlungsbefähigung beitragen: Ausgrenzungsprozesse, Gewalterfahrungen und weitere Formen von Mobbing führen zu Gefühlen von Ohnmacht und Hilflosigkeit. Schülerinnen und Schüler die sich als ausgegrenzt erleben, wenig Rückhalt in der Klasse haben und wenig Anerkennung durch Peers erfahren, weisen deutlich niedrigere Handlungsbefähigungswerte auf. Jugendhilfeangebote wie Anti-Mobbing und Gewaltpräventionsprogramme, Beratung, Mediation und Arbeit mit Klassen bzw. Gruppen wie im Sozialen Lernen führen zu mehr Respekt und einem positiveren Umgang miteinander. Dies stärkt auf Dauer die Handlungsbefähigung. Es liegen darüber hinaus keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über die Wirksamkeit vor. Die genannten Leitlinien rahmen wichtige Maßnahmen der Infrastruktur und sind Grundlage für die Förderung. Sie formulieren pädagogische Arbeit unter anderem als Vermittlungsarbeit, die unabhängig von ethnischen oder nationalen Zugehörigkeiten niedrigschwellig Zugänge schafft und in diesem Rahmen gelebte Demokratie und Gemeinschaft erfahrbar macht. Die Leitlinien tragen grundsätzlich dazu bei, positive Lebensbedingungen für Menschen und ihre Familien zu erhalten und eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu schaffen, damit junge Menschen in ihrer Lebenswelt selbstbestimmt interagieren und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2019OFOF 878/10Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 10?Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 26. November 2019OMOM 5478Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 10?Direktanregung
  3. 31. Oktober 2022STST 2533Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 10?Stellungnahme
  4. 28. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 180 Wochen
    STST 1006Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 10?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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