Höheres Angebot an „Call a Bike“-Fahrrädern während der Bauarbeiten an der UBahnLinie U 5
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Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 98 entstanden aus Vorlage: OF 45/10 vom 27.05.2016
Betreff: Höheres Angebot an "Call a Bike"-Fahrrädern während der Bauarbeiten an der U-Bahn-Linie U 5 Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, dass während der Bauarbeiten an der U-Bahn-Linie U 5 an den folgenden "Call a Bike"-Stationen mehr Fahrräder zur Ausleihe bereitstehen: - Marbachweg/ Eckenheimer Landstraße; - Gießener Straße/Marbachweg; - Gießener Straße/Ronneburgstraße; - Gießener Straße/Homburger Landstraße.
Begründung: Aufgrund der Einschränkungen durch die Bauarbeiten (Schienenersatzverkehr/Umleitung/Umsteigen) weichen viele Fahrgäste auf "Call a Bike"-Fahrräder aus. Dieses Angebot wird vor allem in den warmen Sommertagen genutzt. Dadurch sind die wenigen Fahrräder in Eckenheim und Preungesheim schnell vergriffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2016OFOF 45/10Höheres Angebot an „Call a Bike“-Fahrrädern während der Bauarbeiten an der UBahnLinie U 5Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 31. Mai 2016Sie sind hierOMOM 98Höheres Angebot an „Call a Bike“-Fahrrädern während der Bauarbeiten an der UBahnLinie U 5Direktanregung
- 2. September 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1164Höheres Angebot an "Call a Bike"-Fahrrädern während der Bauarbeiten an der U-Bahn-Linie U 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats