Kühlanlage der Trauerhalle am Friedhof Kalbach reparieren
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 fordert die zeitnahe Reparatur oder den Austausch des defekten Kühlaggregats der Trauerhalle am Friedhof Kalbach. Dies ist notwendig, um die Trauerhalle als festen Bestandteil des Friedhofs zu erhalten und um zusätzliche Kosten und unnötige Transporte für die Hinterbliebenen zu vermeiden.
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Der Magistrat wird gebeten, das defekte Kühlaggregat der Trauerhalle auf dem Friedhof Kalbach zeitnah reparieren bzw. austauschen zu lassen.
Begründung
Die gekühlte Trauerhalle ist ein fester Bestandteil des Friedhofs Kalbach. Der Rückbau der Kühlung würde von vielen Kalbacher Bürgerinnen und Bürgern als willkürliche Maßnahme der Stadt Frankfurt gesehen werden, da der Friedhof nach wie vor als letzter Ruheort von vielen alteingesessenen Bürgern gewählt wird. Häufig werden die Älteren bis zum Tod zu Hause gepflegt und müssen dann vor der Beerdigung unnötig transportiert werden. Dadurch kommen auf die Hinterbliebenen außerdem circa 200 Euro zusätzlich an Überführungskosten zu. Nach Auskunft des ehemaligen Küsters soll die Kühlanlage nicht mehr repariert werden und die Verstorbenen bis zur Beerdigung zum Hauptfriedhof gebracht und erst zur Beerdigung wieder nach Kalbach überführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Oktober 2021OFOF 117/12Kühlanlage der Trauerhalle am Friedhof Kalbach reparierenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2021Sie sind hierOMOM 982Kühlanlage der Trauerhalle am Friedhof Kalbach reparierenDirektanregung
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 97Kühlanlage der Trauerhalle am Friedhof Kalbach reparierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats