Lückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße zur Gräfendeichstraße
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Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 925 entstanden aus Vorlage: OF 221/5 vom 03.02.2012
Betreff: Lückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße zur Gräfendeichstraße Der Magistrat wird gebeten, den Lückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße östlich der Liegenschaft Nr. 507 zur Gräfendeichstraße zu erstellen (siehe Kartenskizze).
Begründung: Derzeit wird die Verbindung teilweise über privates Gelände auf einem Schotterweg geführt, der sich in einem desolaten Zustand befindet. Versuche, die fehlende Fläche zu erwerben, sind gescheitert. Daher muss das kurze Wegstück östlich des bestehenden Weges gebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2012OFOF 221/5Lückenschluss des Radwegs von der Offenbacher Landstraße zur GräfendeichstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
- 17. Februar 2012Sie sind hierOMOM 925Lückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße zur GräfendeichstraßeDirektanregung
- 7. Mai 2012STST 654Lückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße zur GräfendeichstraßeStellungnahme
- 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1724Lückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße zur GräfendeichstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats